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Newsletter November 2023

Warum hat die IG Steinacker neu ein LinkedIn-Profil? Wie setzt sich der Vorstand der IG zukünftig zusammen? Dies und mehr lesen Sie nachstehend.


Informationen aus dem Vorstand


  • Plangenehmigungsverfahren VBG und Einsprachen

  • Die IG Steinacker – heute und morgen

  • LinkedIn-Profil

  • Bänkli-Aktion


Plangenehmigungsverfahren VBG und Einsprachen

Per Einschreiben wurden Sie in diesen Tagen über das «Eisenbahnrechtliche Planungsverfahren» sowie die durch VBG definitiv vorgesehenen Landerwerbe und die temporär beanspruchten Landflächen während der Bauphase informiert. Sie wurden in diesem Schreiben ebenso informiert, dass die öffentlichen Auflage (der drei Teilprojekte) im Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis 12. März 2024 stattfindet.


Elementar ist: Einsprachen gegen das Projekt (auch die einzelnen Teilprojekte) als auch Forderungsanmeldungen müssen zwingend innerhalb dieser Auflagefrist schriftlich und begründet eingereicht werden. Wer während dieser Auflagefrist keine Einsprache oder Forderungsanmeldung erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Sollten Sie über eine Einsprache oder Forderungsanmeldung nachdenken, so empfehlen wir Ihnen den Beizug einer Rechtsberatung. Auch steht Ihnen die Geschäftsstelle für einen Austausch zu Ihren Gedanken und Themen jederzeit zur Verfügung.


Die IG Steinacker – heute und morgen

Traditionell zum Jahresabschluss hat der Vorstand im Rahmen er letzten Sitzung des Jahres über die offenen Pendenzen, laufende Geschäfte und die Hauptstossrichtungen für das bevorstehende und sicherlich intensive Jahr 2024 diskutiert. Auf Basis der Ausgangslage 2023 mit der Jahresplanung haben wir die zukünftige Ziele und Arbeitsfelder definiert. Diese hängen eng mit den Jahresplanungen der Stadt Kloten und der VBG zusammen. Das Jahr 2024 wird das Jahr der Entscheidungen und wir sind nahe an den relevanten Terminen dran und werden auch Sie immer wieder auf die Möglichkeiten der Einflussnahme hinweisen. Der Grundauftrag mit dem aktiven und kritischen Begleiten der aktuellen Handlungsfelder als auch Mobilität und Destination Building stehen im Fokus. An der Vereinsversammlung werden wir detailliert informieren.


LinkedIn-Profil

Auf LinkedIn haben wir einen interessanten Beitrag zu «Mobilität muss geplant sein» platziert. Sollten Sie das Profil der «Interessengemeinschaft Steinacker» noch nicht besucht haben, so freuen wir uns auf Sie (https://www.linkedin.com/company/interessengemeinschaft-steinacker/) und natürlich auch auf das Followen und die gemeinsame Vernetzung.


Bänkli-Aktion

Pünktlich zum Jahresende sind weitere zwei Bänkli platziert worden. Die Stadt Kloten hat an der Steinackerstrasse an den heutigen Bus-Haltestellen Oberfeld und Grubenstrasse je ein Bänkli gestellt. Wir freuen uns bereits, wenn auch im 2024 weitere Bänkli dazukommen und wir gemeinsam ein Zeichen für den künftigen Gewerbe- und Wohnraum setzen. Gerne dürfen Sie sich bei Interesse und Unterstützung für ein Bänkli auf Ihrem Grundstück bei Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) melden.






Informationen aus dem Steering Committee

Beim monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG wurden folgende Themen diskutiert:


  • Anpassungen Teilrevision BZO und Sonderbauvorschriften

  • Mehrwertausgleich

  • Destination Building Oberfeld

  • Veranstaltung Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Kloten (GRPK)

  • Plangenehmigungsverfahren VBG


Anpassungen Teilrevision BZO und Sonderbauvorschriften

Aufgrund der eingereichten Einwendungen und der Rückmeldungen aus der 2. Kantonalen Vorprüfung wurden einige Anpassungen in der Teilrevision BZO und den Sonderbauvorschriften vorgenommen. Unter anderem auch nachfolgende:

  • Gewässerraum Bedenseebach: Die Baubereiche C1 und C2 (Grundstücke Studenhölzli und Implenia) im Ergänzungsplan zu den Sonderbauvorschriften werden aufgrund der Gewässerraumthematik zusammengelegt. Für die Grundstücke resp. Baufelder bleiben die Bestimmungen gleich. Der zusammengelegte Baubereich gewährleistet dadurch eine flexiblere Linienführung und Ausgestaltung des Bedenseebachs. Der Gewässerraum wird gemeinsam mit dem Glattalbahnprojekt festgelegt.

  • Sonderbauvorschriften: Die Antrittsregelung zu den Sonderbauvorschriften bleibt pro Grundstück (Teilbaubereich) bestehen. Der Kanton war zwischenzeitlich der Meinung, dass sollte ein Grundeigentümer nach den SBV bauen, die anderen Grundeigentümern im selben Baubereich auch nach den SBV bauen müssen. Dadurch würde zwar eine einheitlichere Bebauung des Baubereichs sichergestellt, aber die Wahlfreiheit des Grundeigentümers nach SBV oder Regelbauweise (Z6) zu bauen, aufgehoben. Die Stadt hält darum an der Antrittsregelung pro Grundstück (Teilbaubereich) fest.

  • Anlieferung bestehende Gewerbebetriebe: Es gilt zu präzisieren, dass die VBG (GTB-Projekt) für die Anlieferung der bestehenden Bauten verantwortlich ist. Wird das Grundstück anders bebaut oder ausgebaut ist die Verantwortlichkeit für eine verbesserte Anlieferung beim Grundeigentümer. Das Abladen von LKW's auf der Strasse ist bereits heute nicht gesetzeskonform und wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Im anberaumten Mobilitätskonzept wird der Gewerbeverkehr ebenfalls bearbeitet. Es können diesbezügliche Lösungen aufgezeigt werden (z.B. Warteräume für anliefernde LkW's in der Oberfeldstrasse etc.).

  • Grünflächenziffer: Es wird erläutert, dass sich die Grünflächenziffer auf die Grundstücksfläche (im Zeitpunkt der Baueingabe) bezieht und der Grünflächentransfer auf andere Grundstücke möglich ist. Zur Grünflächenziffer hat die Stadt Kloten ein Merkblatt erstellt, dass den Zweck und die Reglung der Grünflächenziffer erläutert. Ergänzung: Die SBV schreiben vor, dass die Grünflächen zu einem Fünftel unterbaut werden dürfen. Bei einer Grünflächenziffer von 25% dürfen demnach 20% der Grundstücksfläche nicht unterbaut werden. In diesen Flächen können Bäume gepflanzt werden, die langjährigen Bestand haben. Implenia stellt ihre Grünflächenberechnung der Stadt Kloten zur Verfügung. Die geplante Regelung in den SBV wird anhand dieser überprüft.

  • Wärmeverbund: In den SBV (Art. 14) ist vorgeschrieben, dass wenn ein Wärmeverbund angeboten wird, Neubauten und wesentliche Umbauten daran anzuschliessen sind, sofern dies wirtschaftlich tragbar ist. Das geplante Holzheizkraftwerk wird nicht realisiert (zu wenig Holz vorhanden). Im Moment wird ein Erdwärmesondenfeld in der Landwirtschaftszone geprüft in Kombination mit Solarenergie (ev. kombiniert mit Flughafen Zürich). Implenia stellt der Stadt Kloten ihre Metastudie «Gewässerschutz / Energetische Nutzung des Untergrunds» von Jäckli Geologie zur Verfügung.

  • Etappierung: Bei einer etappierten Entwicklung auf einem grossen Grundstück stellt sich die Frage, wie die Sonderbauvorschriften angewendet werden. Wird das grosse Grundstücke in kleine Parzellen aufgeteilt, so sind Transfers von Grünflächen, Parkplätzen etc. möglich und entsprechend privatrechtlich zu vereinbaren und ggf. grundbuchamtlich zu sichern. Wird das grosse Grundstück nicht aufgeteilt, so ist die Bezugsfläche der Etappe eindeutig festzulegen und die SBV gelten grundsätzlich anteilsmässig für die Bezugsfläche. Ist die Bezugsfläche beispielsweise ein Drittel der gesamten Grundstückfläche, so muss ebenfalls ein Drittel der Grünfläche realisiert werden etc.

  • Abfälle: Art. 16 SBV «Die Entsorgungsstellen der Überbauungen sind als Unterfluranlagen zu erstellen» gilt nur für Haushalts- und nicht für Gewerbekehricht / Grüngut. Dies wird in den SBV präzisiert.


Die überarbeitete Vorlage wird am 19. Dezember 2023 im Stadtrat behandelt und voraussichtlich an den Gemeinderat überwiesen. Im Mai 2024 sollte die Vorlage im Gemeinderat verabschiedet werden.

Die Einwendungen werden in einem separaten Bericht gesammelt und als berücksichtigt oder nicht berücksichtigt erläutert. Der Bericht wird öffentlich auf der Webseite der Stadt Kloten aufgeschaltet, sobald der Stadtrat die Planungsvorlage an den Gemeinderat überwiesen hat (ca. Januar 2024). Die Einwender werden darüber informiert.


Mehrwertausgleich

Die Stellungnahmen der Grundeigentümer:innen zur Mehrwertprognose im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 5.4.-5.6.2023 wurden schriftlich individuell beantwortet (Briefversand vom 1.11.2023). An der Methodik und Berechnung werden aufgrund der Eingaben keine generellen Änderungen vorgenommen. Es erfolgen nur einzelne, parzellenbezogene Anpassungen. Die Mehrwertermittlung erfolgt nach der Festsetzung und Genehmigung der Teilrevision der BZO (IVHB/Steinacker). Es besteht die Möglichkeit, nach der Mehrwertermittlung nochmals Stellung zu nehmen. Nach der Inkraftsetzung wird die definitive Verfügung verschickt. Für das bessere Verständnis der Grundeigentümer:innen wird für die Mehrwertermittlung eine einfache Erläuterung (Herleitung) gewünscht.


Destination Building Oberfeld

Die Grundeigentümer:innen um die Haltestelle Oberfeld haben der Zusammenarbeitsvereinbarung für das Verfahren Destination Building zugestimmt. Der Stadtrat hat am 7.11.2023 den Kredit (Beitrag Stadt Kloten von Fr. 216'750) bewilligt. Somit wird das Verfahren gestartet.

Veranstaltung Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Kloten (GRPK)

Anfang Januar wird die GRPK und auch der Gemeinderat an einer Veranstaltung auf die Planungsvorlagen (Richtplan, BZO/SBV Steinacker) vorbereitet. Dadurch soll eine möglichst rasche Behandlung unterstützt werden. Ebenfalls wird auch der Vorstand der IG Steinacker vor Ort sein und zu Wort kommen.


Plangenehmigungsverfahren VBG

Im Oktober wurde das Dossier (Plangenehmigungsverfahren) eingereicht. Das Dossier wurde als vollständig taxiert. Somit entsteht diesbezüglich keine Verzögerung. Im Januar 2024 findet die Aussteckung des Projekts statt, damit voraussichtlich am 12. Februar 2024 die öffentliche Auflage starten kann. Die betroffenen Grundeigentümer:innen werden Mitte Dezember 2023 persönlich angeschrieben und über das Prozedere informiert. Im Schreiben wird auch über temporär und definitiv beanspruchte Flächen informiert. Angeschrieben werden nur die direkt betroffenen Grundeigentümer:innen und Personen/Firmen mit im Grundbuch vermerkten, persönlichen Rechten (z.B. Baurechtsnehmer:innen, Mieter:innen mit im Grundbuch vorgemerkten Mietverträgen, etc.).


Ausblick

Sie haben inzwischen von Men Keller die Termin-Einladung für die Vereinsversammlung vom 20. März 2024 erhalten. Anders als im letzten Newsletter erwähnt, werden wir diese bereits um 17 Uhr beginnen (Termineinladung sieht diese Zeit vor). So bleibt genügend Zeit für einen geselligen Apéro. Ausserdem evaluieren wir momentan die Möglichkeiten eines informativen und prägnanten Gastreferates. Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, so sind wir Ihnen um eine zweitnahe Antwort dankbar.

Auch empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt ein Zeitfenster ab dem 12. Februar 2024 zu blockieren, um genügend Zeit für einen Einblick in die öffentliche Auflage des Plangenehmigungsverfahrens der VBG zu nehmen und falls nötig und gewünscht, rechtzeitig darauf reagieren zu können.


Fragen der Mitglieder

Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris@deplek.ch). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.



Men Keller, Präsident IG Steinacker

15. Dezember 2023


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