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Newsletter Juni 2023

Autorenbild: Men Fadri KellerMen Fadri Keller

Aktualisiert: 18. Aug. 2023

Mit dem Newsletter bleiben Sie über alle relevanten Themen informiert. Bringen Sie sich mit Fragen und Bemerkungen aktiv ein – wir freuen uns, Ihre Themen anzugehen.


Informationen aus dem Vorstand

  • Destination Building – «Bänkli-Aktion»

  • Feierabend-Bier zur Thematik «Lärm»

  • Mobilität

  • Ausbauabsichten von Industrie-/Gewerbebetrieben in der Z6

Destination Building – «Bänkli-Aktion»

Wie wir alle wissen, wird sich der Stadtteil Steinacker in den kommenden Jahren stark entwickeln. Die IG Steinacker und die Stadt Kloten sind bestrebt, die Entwicklung optimal und aktiv zu begleiten, zu gestalten und zu steuern. Dies zeigt sich bereits bei der Bearbeitung und Ausgestaltung der Haltestelle Oberfeld (siehe unten bei «Informationen aus Steering Committee Sitzung») mittels kooperativen Austausch aller involvierten Anlieger und der Stadt Kloten. Wie bereits im letzten Newsletter informiert, ist auch die IG daran, die Grundlagen des Storytellings, die Elemente zur Bespielung des neu entstehenden Stadtraums und auch Nutzungskonzepte zu erarbeiten. Mit einer ersten Aktion wollen wir als IG zusammen mit der Stadt Kloten diesen Prozess kommunikativ anstossen. Dabei geht es darum, die Geschichte zu erzählen beginnen und erste Aufmerksamkeit im Gebiet zu generieren. Wir planen gemeinsam mit unseren IG-Mitgliedern die «Bänkli-Aktion».

Der Steinacker will eine Destination aktiver Wahl sein. Die zukünftigen Nutzenden sollen der spezifischen Qualitäten des gemischt genutzten Steinackers wegen hierhin ziehen wollen. Und diese gemischte Nutzung soll über die Bänkli-Aktion erlebbar gemacht werden. So soll die Zukunft beim Verweilen in einem lebhaften und urbanen Umfeld antizipiert werden. Die Bänkli-Aktion ist also ein erster Schritt zur Positionierung des Steinackers.

Wie funktioniert die Bänkli-Aktion? Organisiert durch die IG Geschäftsstelle platzieren Sie ein Bänkli (Re-Use Bänkli von Burri Public Element, www.burri.world) auf Ihrem Grundstück. Auf jedem Bänkli wird eine Plakette angebracht. Die Bank trägt einen Namen, macht mit einem Slogan eine Aussage und öffnet mit einem QR-Code die virtuelle Welt des zukünftigen Steinackers. Unterstützt wird die IG von der Stadt Kloten, welche die nötigen Informationen auf der Homepage kloten2030.ch präsentiert und uns auch logistisch zur Seite steht.

Sicherlich ist nicht jeder Ort im Steinacker für ein Bänkli geeignet. Die IG identifiziert in den kommenden Tagen mögliche Standorte (Kriterien sind räumliche Eignung, aber auch die geplante und absehbare Entwicklung) und wird aktiv auf die entsprechenden Grundeigentümer:innen zugehen. Sollten Sie bis Ende August nicht kontaktiert werden, jedoch Interesse an einer Teilnahme bei dieser Aktion haben, so melden Sie sich bitte direkt bei der Geschäftsstelle.

Wichtig: die Platzierung der diversen Bänkli soll schrittweise erfolgen und die Möglichkeit bieten, bei jedem neu gesetzten Bänkli eine Geschichte zu erzählen oder einen Beitrag zu verfassen.


Feierabend-Bier zur Thematik «Lärm»

Das vielschichtige Thema «Lärm» - mit den Wechselwirkungen Verkehr, Gewerbe, Strasse und Lärmschutz für Wohnen - beschäftig oder wird uns alle noch beschäftigen. Aus diesem Grund haben Beat Jordi (ADP Architekten) und Andreas Suter (Ingenieurbüro Andreas Suter) ihre vertiefte Studie im Rahmen des Feierabend-Biers vom 12. Juli 2023 unseren Mitgliedern persönlich präsentiert. Dabei wurde anhand der kritischsten Grundstücke im Steinacker-Gebiet getestet, ob sich diese unter der neuen BZO wirtschaftlich und markttechnisch vernünftig bebauen lassen, insbesondere mit Blick auf den Wohnanteil. Die entsprechende Studie hatten Sie mit der Einladung zum Feierabend-Bier erhalten. Auch haben Sie die Präsentationen zum Download per separaten Mail erhalten. Bei der abschliessenden Diskussion waren auszugsweise die nachfolgenden Fragen für die anwesenden Mitglieder von Interesse und wurden wie folgt beantwortet:

F: Es gibt Betriebe, welche 24 Stunden und auch an Wochenende Lärmemissionen tätigen. Haben sich diese in einer Mischzone trotz Weiterführung ihrer heutigen Arbeit gegenüber ihrer Nachbarn anzupassen?

A: Nein. Es gilt der Bestandesschutz (unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Bewilligungen vorliegen)

F: Ab wann gilt ein Aus-/Umbau bei einer Industrie- und Gewerbeliegenschaft in der Z6 als lärmrelevant und müsste deren Regeln der ES übernehmen?

A: Ein Aus- oder Umbau hat nicht zwingend gleich eine Regelanpassung zur Folge. Oft führen heutige Anpassungen sogar zu Lärmreduktionen.

F: Entfällt mein Bestandesschutz an ES 4, wenn ich als Industriebetrieb in die Z6 umzoniert werde?

A: Nein, dieser bleibt bestehen, sofern die bisherigen Geschäftstätigkeiten ohne wesentliche Änderung weitergeführt oder wesentliche Ausbauten getätigt werden. Eine Änderung (Mehrfahrten, Ausbau etc.) von plus 10% erachtet Herr Andreas Suter als nicht signifikant und daher würde immer noch der Bestandesschutz gewährleistet bleiben.

F: Welche Partei ist verpflichtet, sich um die Einhaltung der Lärmemissionen zu kümmern?

A: Grundsätzlich gilt: derjenige der baut, muss reagieren und Massnahmen ergreifen, so dass die Grenzwerte auf dem Grundstück eingehalten werden. Unabhängig, ob es sich um einen Wohnkomplex mit Gewerbeanteil oder um eine Industrie-/Gewerbeliegenschaft handelt.

F: Was wird unter einem signifikanten Ausbau verstanden?

A: Hier besteht ein grosser Interpretationsspielraum. Wenn man den Strassenlärm als Beispiel nimmt, dann redet man bei einem Dezibel Lärmsteigerung von einer Verkehrszunahme von 30%. Wenn man dies nun auf einen Gewerbetrieb anwendet, heisst dies, dass ein Betrieb 30% mehr Fahrten hat, 30% mehr Bleche stanzt etc. Signifikant oder nicht – dies bleibt zu interpretieren…

F: Wenn man als Gewerbebetrieb umzoniert wird und innerhalb der Liegenschaft einen Mieterwechsel von zum Beispiel einem Lageristen zu einem Metall verarbeitendem Gewerbe hat, gilt dann die Bestandesgarantie aus «ES 4-Zeiten» immer noch?

A: Nein. Bestandesgarantie heisst, es bleibt wie es war. Also ein Lagerist geht und ein neuer kommt. Kommt aber ein Metallbauer, so hat sich dieser an den neuen Lärmregeln der Z6 zu orientieren und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.

Allgemein wird auch über den Umgang mit Lärmklagen diskutiert. Die baurechtlichen Fragen sind klar definiert. Anders sieht es mit privatrechtlichen Fragen aus. Hier besteht grosser Respekt vor möglichen Lärmklagen von neuen Anwohnenden gegenüber Industrie-/Gewerbebetrieben und dem daraus entstehenden Mehraufwand und ganz allgemein dem Umgang damit.


Der Vorstand hofft, dass die präsentierten Punkte und die Diskussion einen Mehrwert geschaffen haben und Sie im Umgang mit der Thematik «Lärm» relevante Antworten auf Ihre offenen Fragen erhalten haben.


Mobilität

Das Thema sollte gemeinsam mit der Stadt Kloten nochmals intensiviert und gemeinsam umfassender angegangen werden. Dies mit dem Ziel, dass eine weit gedachte, gut abgestimmte Mobilität im Gebiet Steinacker entstehen kann. Zentrale Fragen wie «was findet wo statt» und «was sind die Bedürfnisse» sollten schnellstmöglich geklärt und in die Überlegungen einfliessen. Auch kann dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Kristallisationspunkte im Gebiet erfolgen.


Ausbauabsichten von Industrie-/Gewerbebetrieben in der Z6

Immer wieder werden Ängste und Fragen rund um die Einschränkungen von Industrie-/Gewerbebetrieben bei Ausbauten derer Liegenschaften in der neuen Z6 geäussert. Dies hauptsächlich wenn es darum geht, ob deren Bestandesschutz dadurch aufgehoben werden könnte. Die Stadt Kloten möchte sich dieser Ängste und Fragen gerne annehmen und dies mit den entsprechenden Grundeigentümer:innen diskutieren.

Die IG bietet Mitgliedern, welche dieses Thema beschäftigt, die Möglichkeit, nachfolgende Fragen per Mail an Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) zu beantworten. Wir werden dann mit der Stadt Kloten einen Termin für einen Austausch organisieren

  • Name Grundeigentümer:in

  • Wir beabsichtigen, mittel- bis langfristig unsere jetzige Tätigkeit in der heutigen Form weiterzuführen.

  • Wir beabsichtigen keinen Ausbau der heutigen Liegenschaft/Infrastruktur.

  • Wir beabsichtigen einen Ausbau der heutigen Liegenschaft/Infrastruktur.

  • Wir haben aufgrund der neuen Z6-Regelungen (insbesondere Lärm) Respekt/Angst, was wir dürfen und was nicht, ohne dass dies den Bestandesschutz aufhebt.

  • Wir würden das Angebot der Stadt Kloten für ein Gespräch sehr gerne annehmen.

  • Wir sind unschlüssig und warten einmal die nächsten Monate und Jahre der Transformation ab.


Informationen aus dem Steering Committee (monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)

  • Destination Building Oberfeld

  • Revision Richtplanung

  • Teilrevision BZO Steinacker

  • Mehrwertprognose

  • Erkenntnisse aus Reaktionen auf öffentliche Auflage und Mehrwertprognose

  • Bauprojekt Glattalbahn-Verlängerung

  • Agglomerationsprogramm

Destination Building Oberfeld

Die zweite Sitzung mit den Grundeigentümer:innen rund um die neue Haltestelle Oberfeld zum Thema Destination Building (Positionierung) fand anfangs Juni 2023 statt. Die Grundeigentümer:innen präsentierten dabei ihre Vorstellungen und Visionen zum Raum Oberfeld. Erfreulicherweise deckten sich diese oft und es gab sehr viele Gemeinsamkeiten. Beim Treffen wurde auch das weitere Vorgehen besprochen. Zentral soll das gemeinsames Lernen sein. Der Lead liegt bei der Stadt Kloten. Die Grundeigentümer:innen sollen intensiv einbezogen werden. Geplant sind:

  • Verfahrensvorbereitung bis Herbst 2023

  • Ausschreibung/Einladung von interdisziplinären Teams, die sich mit einer Idee bewerben können

  • Auswahl der besten Ideen (Teams)

  • Vertiefungsphase der besten Ideen

  • Erkenntnissen der Vertiefungsphase verschriftlichen

  • Abschluss Ende 2024

Wichtig ist auch der Umstand, dass in diesem Prozess auch Nicht-Mitglieder der IG teilgenommen und sich eingebracht haben. Geklärt werden muss auch noch der Umgang mit den anderen Haltestellen.


Revision Richtplanung

Während der öffentlichen Auflage und Anhörung vom 5. April bis 5. Juni 2023 gingen insgesamt sechs Schreiben von Bewohnern, Organisationen und Nachbargemeinden (alle ohne Einwendungen) ein. Die vorgebrachten Punkte sind eher untergeordneter Natur.


Teilrevision BZO Steinacker

Während der öffentlichen Auflage und Anhörung vom 5. April bis 5. Juni 2023 gingen insgesamt 20 Schreiben von Grundeigentümer:innen, Organisationen, ZPG (Zürcher Planungsgruppe Glattal) und Nachbargemeinden (alle ohne Einwendungen). Es gingen keine Anträge zur Anpassung der vorgeschlagenen Zonierung (Z6 und IS) ein. Es gingen keine Anträge bezüglich der vorgeschlagenen Erhöhung der Baumassenziffer in der Industriezone Steinacker ein. Es gingen kaum Anträge bezüglich den Vorschriften der Z6 ein. Zur Hauptsache werden Änderungen der Sonderbauvorschriften angeregt wie beispielsweise:

  • Erhöhung Wohnanteile

  • Erhöhung PP-Anzahl

  • Reduktion Pflichtbaulinie

  • Reduktion Vorschriften zur Begrünung

  • und Weiteres.

Dass Anteile an preisgünstigen Wohnungen und ein Anteil grosser Wohnungen vorgeschrieben sind, wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt.


Mehrwertprognose

Während der Frist zur Stellungnahme zur Mehrwertprognose vom 5. April bis 5. Juni 2023 gingen 17 Schreiben von Grundeigentümer:innen ein. Zur Hauptsache wird zu den einzelnen Parametern Stellung genommen wie beispielsweise:

  • Anteile Miet- und Eigentumswohnungen

  • Sicherheitsmarge

  • Entwicklungszeitraum

  • und Weiteres

Der Landwert im aktuellen Recht wird von einigen als zu tief eingestuft eingeschätzt. In einigen Schreiben wird auch auf deren spezifische Situation eingegangen. Wenige haben ein Gegengutachten von Wüst und Partner eingeholt. In einigen Schreiben werden auch Fragen gestellt, die der Stadt Kloten aufzeigen, dass der Wissensstand betreffend Mehrwertabgabe bei den Grundeigentümer:innen teilweise eher gering ist.


Erkenntnisse aus Reaktionen auf öffentliche Auflage und Mehrwertprognose

Wichtig erscheint, dass die Änderungen mit der IG Steinacker (und auch den weiteren Eigentümer:innen) diskutiert und erklärt werden. Insbesondere die Kommunikation seitens der Stadt Kloten ist zu vereinfachen (evtl. FAQ erstellen).


Bauprojekt Glattalbahn-Verlängerung

Das Bauprojekt ist technisch gesehen abgeschlossen. Aufgrund offener Diskussionen betreffend Hochwasserschutz wurde es aber vom Lenkungsausschuss noch nicht abgenommen.


Agglomerationsprogramm

Der Nationalrat hat das Agglomerationsprogramm (inkl. Glattalbahn-Verlängerung) genehmigt. In der Herbstsession folgt die Behandlung im Ständerat.


Ausblick

Auch in den Sommerferien laufen die Arbeiten des Vorstandes wie gewohnt weiter. Diskutiert wird zudem eine weitere Auflage des Feierabend-Biers. Ein möglicher Inhalt könnte die Präsentation der Masterarbeit mit dem Titel «Nachhaltigkeits-Werkzeugkoffer für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des Transformationsgebietes Steinacker» von zwei Student:innen der Hochschule Luzern sein.


Fragen der Mitglieder

Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris@deplek.ch). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.



Men Keller, Präsident IG Steinacker

13. Juli 2023

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