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Newsletter Januar 2024

Welche wichtige, persönliche Mitteilung hat der Präsident? Was ist die Bemessungsgrundlage der Entschädigung bei Landenteignungen? Und das Plangenehmigungsverfahren der VBG liegt öffentlich auf und die Einsprachemöglichkeiten laufen – noch bis am 12. März 2024. Dies und mehr lesen sie nachstehend.


Informationen aus dem Vorstand


  • Rücktritt Präsident

  • Zusammensetzung Vorstand

  • Versand Unterlagen Vereinsversammlung

  • Bemessungsgrundlage Entschädigung bei Landenteignung

  • Plangenehmigungsverfahren VBG und Einsprachen


Rücktritt Präsident

Nach vier Jahren als Präsident der IG Steinacker hat Men Keller entschieden, das Präsidium per Ende März 2024 abzugeben. Gleichzeitig tritt er auch als Vorstandsmitglied zurück, bleibt uns aber als Mitglied erhalten. Neben einer hohen zeitlichen und emotionalen Belastung in den vergangenen Jahren für die IG Steinacker und anstehender beruflicher und privater Herausforderungen möchte Men Keller in Sachen IG-Engagement etwas kürzertreten. Mit seinem unermüdlichen Einsatz hat Men Keller die IG wohl wie kein anderer geprägt und ist stets im Sinne der Sache und zielgerichtet ans Werk gegangen. Im Rahmen der Vereinsversammlung wird Men Keller sicherlich noch ergänzende Informationen abgeben. Seine Vorstandskollegen (und sicherlich auch die Mitglieder) bedanken sich herzlich für die wertvolle und zeitintensive Arbeit der letzten Jahre. Innerhalb des Vorstandes wird entsprechend eine Nachfolgelösung diskutiert. Im Rahmen der Vereinsversammlung werden wir hierzu sicherlich einen Vorschlag der Nachfolgeregelung unterbreiten.


Zusammensetzung Vorstand

Aufgrund des Austritts von Men Keller als Vorstandsmitglied haben die bestehenden Vorstandsmitglieder die Zusammensetzung des Vorstandes diskutiert. Alle Vorstandsmitglieder stellen sich erneut für eine weitere Amtsperiode zur Wahl. Ebenso ist der bisherige Vorstand der Meinung, dass das Gremium mit den bewährten Kräften auch zu fünft funktionieren wird. Falls sich ein Mitglied aber für den Vorstand vorschlagen möchte, so bitten wir um eine Rückmeldung an Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris@deplek.ch) bis spätestens 29. Februar 2024.


Versand Unterlagen Vereinsversammlung

Im Verlaufe der nächsten Woche erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Vereinsversammlung vom Mittwoch, 20. März 2024.


Bemessungsgrundlage Entschädigung bei Landenteignungen

Beim Feierabendbier vom 31. Januar 2024 wurde eine berechtigte und wichtige Frage betreffend Bemessungsgrundlage der Entschädigung bei Landenteignungen gestellt. Wir haben entsprechend nachfolgende Rückfragen im Rahmen der Steering-Sitzung gestellt und erwarten zeitnah verbindliche Antworten:

  • Ist die Bemessung des Landwerts bei Enteignung gemäss Berechnung von Fahrländer Partner (im Rahmen der Mehrwertprognose) oder gemäss Schätzungskommission?

  • Erfolgt die Entschädigung bei Enteignung auf der Basis der neuen Zentrumszone Z6 oder der noch rechtskräftigen Industriezone?

  • Auf welcher Basis erfolgt die Entschädigung für Enteignungen bei Grundstücken, die in der Industriezone verbleiben (gemäss Fahrländer oder Schätzungskommission, auf Basis der neuen oder noch gültigen Baumassenziffer)?

  • Wie wird der Wert des Gebäudes (neues oder altes Gebäude) bei der Bemessung des Landwerts bei Enteignungen berücksichtigt?


Plangenehmigungsverfahren VBG und Einsprachen

Die öffentliche Auflage drei Teilprojekte der VBG hat am 12. Februar 2024 begonnen und dauert genau 30 Tage bis am 12. März 2024. Gerne erinnern wir Sie nochmals explizit an Ihre Rechte.

Elementar ist:

  • Einsprachen gegen das Projekt (auch die einzelnen Teilprojekte) als auch Forderungsanmeldungen müssen zwingend innerhalb dieser Auflagefrist schriftlich und begründet eingereicht werden.

  • Wer während dieser Auflagefrist keine Einsprache oder Forderungsanmeldung erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Sollten Sie über eine Einsprache oder Forderungsanmeldung nachdenken, so empfehlen wir Ihnen den Beizug einer Rechtsberatung. Auch stehen Ihnen die Geschäftsstelle oder die Vorstandsmitglieder für einen Austausch zu Ihren Gedanken und Themen jederzeit zur Verfügung.


Informationen aus dem Steering Committee

(monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)


  • Teilrevision BZO und Sonderbauvorschriften

  • Ideenwettbewerb «Haltestelle Oberfeld»

  • Bauprojekt Glattalbahnverlängerung und Einsprachefristen

  • Projektbüro VBG


Teilrevision BZO und Sonderbauvorschriften

Der Stadtrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung (IVHB/Steinacker) am 9. Januar 2024 zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Gleichentags fand in dieser Sache und zur Revision der Richtplanung am Abend eine Informationsveranstaltung für den Gemeinderat statt. Die Beratung in den Fraktionen und der GRPK beginnt nun. Die Beratung und Beschlussfassung ist im Mai 2024 geplant. Der Beschluss des Gemeinderats untersteht dem fakultativen Referendum. Es braucht dazu 300 Unterschriften von Stimmberechtigten oder einen Drittel des Gemeinderates (total 32 GR-Mitglieder).


Ideenwettbewerb «Haltestelle Oberfeld»

Das zweistufige Verfahren des Ideenwettbewerbs Oberfeld (Destination-Building) ist gestartet. Es nehmen sechs Teams teil. Die erste Stufe umfasst die Auswahl von zwei bis drei Teams, die in der zweiten Stufe ihre Idee für den Raum ausarbeiten können. Die erste Stufe dauert bis ca. Ende Mai 2024 - die zweite Stufe sollte Ende 2024 fertiggestellt sein. Die involvierten Grundeigentümer:innen werden eingeladen, ihre bereits erstellten Studien als Grundlage den Teams zur Verfügung zu stellen. Zudem wird seitens der Stadt Kloten geprüft, ob weitere interessierte Grundeigentümer:innen bei den Veranstaltungen als Gast dabei sein und dadurch für ähnliche Prozesse Erfahrungen sammeln können.


Bauprojekt Glattalbahnverlängerung und Einsprachefristen

Im Dezember 2023 erfolgten die persönlichen Anzeigen (Postversand) an die Grundeigentümerschaften und weitere involvierte Personen (total rund 300 Schreiben). Ebenso wurde die Aussteckung im ganzen Projektperimeter getätigt. Die öffentliche Auflage erfolgte am 12. Februar 2024 und dauert bis am 12. März 2024. Die Pläne und die übrigen Unterlagen können seit dem 12. Februar 2024 während den Schalteröffnungszeiten in Kloten (Sekretariat Baupolizei, Büro 710, Kirchgasse 7) und in Bassersdorf (Bauamt, Karl Hügin Platz) als auch im Internet (www.zh.ch/auflagen-eisenbahnen) eingesehen werden. Die Publikation erfolgte am 8. Februar 2024 im Amtsblatt.

Die Einsprachefrist ist 30 Tage und endet am 12. März 2024. Einsprachen müssen nicht von Juristen gemacht werden. Es benötigt konkrete Anträge (Forderungen) mit Begründungen. Die Form der Einsprachen ist frei, bedarf aber der Schriftlichkeit.

Über die Entschädigung von Landabtretungen wird im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren mit jeder/jedem Grundeigentümer:in eine gütliche Einigung angestrebt. Sollte keine Einigung erzielt werden, so geht das Geschäft an die Schätzungskommission weiter.


Projektbüro VBG

Fragen rund um die öffentliche Auflage, der Aussteckung oder ganz allgemein zum Projekt der Glattalbahnverlängerung können im Projektbüro der VBG direkt gestellt werden. Das Büro an der Petergasse 12 in Kloten ist jeweils am Freitag von 9-12 Uhr geöffnet.


Ausblick

Im Februar 2024 haben Sie eine Umfrage zu diversen Themenbereichen erhalten. Wir danken allen Teilnehmenden für Ihre Antworten. Die Erkenntnisse wurden im Vorstand analysiert und diskutiert und fliessen als Informationen und Erkenntnisse in die anstehende Vereinsversammlung ein. Wir freuen uns, Sie zahlreich am 20. März 2024 begrüssen zu dürfen.


Fragen der Mitglieder

Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris@deplek.ch). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.

 

 

Men Keller, Präsident IG Steinacker

23. Februar 2024

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