Informationen aus dem Vorstand
Energiequellen Gebiet Steinacker
Verkehrskonzept Guss-Areal in Bülach
Verkehrsführung während dem Bau der Glattalbahn
Mitgliederbeiträge 2023
Feierabend-Bier
In diversen Sitzungen hat die IG bei der Stadt Kloten und den relevanten Stellen eine Prüfung von möglichen Energiequellen (insbesondere eines Wärmeverbundes) im Gebiet Steinacker eingefordert. Zwar sind die Potential- und Machbarkeitsstudien noch nicht umfassend fertiggestellt, jedoch scheinen die Aussichten, das Gebiet mit Wärme zentral zu versorgen trotz weiterführenden Abklärungen eher überschaubar und eher unwahrscheinlich. Daher empfiehlt die IG, dass die Grundeigentümer:innen bei Entwicklungsabsichten mögliche Synergien bei der Erschliessung von Energiequellen miteinander absprechen und prüfen.
Verkehrskonzept Guss-Areal in Bülach
Schon mehrfach wurde die Umsetzung des Verkehrskonzeptes im Guss-Areal in Bülach vom "Zürcher Unterländer" redaktionell beleuchtet. So auch anfangs Februar 2023, indem Recherchen der Zeitung ein massiv höheres Verkehrsaufkommen, als beim Bau vereinbart, offengelegt hat. Im Grundsatz gibt das mit der Baubewilligung eingereichte Mobilitätskonzept vor, dass das Neubauquartier im Durchschnitt höchstens 1'000 zusätzliche Autofahrten pro Tag generieren darf. Das Mobilitätskonzept war zwingend, damit auf den Strassen nicht noch mehr Stau entsteht - die Abmachungen scheinen gemäss "Zürcher Unterländer" nun aber nicht eingehalten zu werden. Die IG verfolgt diese Berichterstattung genau und möchte für das Gebiet Steinacker daraus Lehren ziehen und diese aktiv in den Transformationsprozess einbringen. Das bestehende Gewerbe und auch die zukünftigen Einwohner:innen müssen zwingend vor noch mehr Verkehr und Stau im Gebiet geschützt werden. In diesem Sinne werden wir auch diesbezüglich mit der Stadt Kloten einen engen Dialog suchen und praktikable als auch umsetzbare Lösungen im Bereich Mobilität einfordern.
Verkehrsführung während dem Bau der Glattalbahn
Eine uns alle interessierende Frage betrifft sicherlich die Verkehrsführung während der Baujahre der Glattalbahn. Die VBG setzt sich intensiv mit dieser Fragestellung auseinander und wird in einigen Monaten deren Überlegungen und Pläne den Grundeigentümer:innen präsentieren. Wir sind hier im engen Austausch mit dem Projektleiter Guido Hirzel und werden so schnell als möglich mit einem Termin auf Sie zukommen.
Mitgliederbeiträge 2023
Die Budgetierung fürs Jahr 2023 ist abgeschlossen und wir werden Ihnen das Budget an der GV der IG vom 15. März 2023 präsentieren. Auch werden wir dort die Abrechnung 2022 (momentan in der Revision) vorlegen. Diese zeigt, dass wir mit einem Überschuss abschliessen und Ihnen an der GV daher einen Vorschlag eines tieferen Mitgliederbeitrages vorschlagen werden. Zusammen mit dem momentanen Überschuss und den Mitgliederbeiträgen 2023 werden wir auch in diesem Jahr unsere Aufgaben im Sinne der entwicklungs- und bestandesorientierten Mitglieder effizient und zielstrebig weiterführen können.
Feierabend-Bier
Der direkte Austausch mit Ihnen als Mitglied der IG ist dem Vorstand wichtig und spornt uns an. Daher möchten wir die Serie "Feierabend-Bier mit Input-Referaten" weiterführen. Im Rahmen der GV vom 15. März 2023 werden wir Ihnen einige Themen vorstellen, welche wir als informativ und lehrreich erachten. Im Rahmen der GV möchten wir Ihre Favoriten erfahren und diese dann im Jahresverlauf mit Inputreferaten einplanen.
Informationen aus dem Steering Committee (monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)
Planungsrecht
Machbarkeitsstudie Lärmschutz und Städtebau
Bauprojekt Glattalbahn
Kommunikation VBG
Planungsrecht
Am 24. Januar 2023 fand ein Treffen der Stadt Kloten und dem IG-Vorstand statt. Dabei wurden die wichtigsten Änderungen im Planungsrecht (insbesondere Sonderbauvorschriften) gegenüber der am Workshop vom 4. Juli 2022 präsentierten Vorlage aufgezeigt. Dies im Hinblick auf die öffentliche Auflage im Frühjahr 2023. Auszugsweise geht es um folgende Änderungen (kursiv):
Art. 4 Baubereiche
Entlang der Steinackerstrasse und Bassersdorferstrasse ist die Pflichtbaulinie auf einer Länge von mindestens 60 % jeweils mit Hauptgebäuden zu besetzen. Die Pflichtbaulinien wurden dabei im Ergänzungsplan aber reduziert, um den Eigentümer:innen mehr Spielraum zu ermöglichen.
Art. 7 Nutzweise
Mindestens 20% der realisierten Wohnfläche sind dauerhaft als preisgünstige Wohnungen im Kostenmietmodell gemäss kantonaler Verordnung zu §49 b Planungs- und Baugesetz (PBG) zu betreiben. Für Wohnungen, die nach Kostenmietmodell vermietet werden, haben die Grundeigentümerschaften folgende Belegungsvorgabe im Mietvertrag aufzunehmen: Vierzimmerwohnungen sind mit mindestens 2 Personen, Fünfzimmerwohnungen mit mindestens 3 Personen zu belegen.
Art. 9 Fassaden- und Dachgestaltung
An jedem Neubau sind abgestimmt auf die Aussenraumgestaltung und Ausrichtung der Gebäude hitzemindernde Massnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas vorzunehmen. Dies kann durch die Materialisierung und Struktur der Aussenhülle, mit begrünten Fassaden, Pflanzelementen auf Balkonen, mit Dachgärten oder einer Kombination daraus erfolgen.
Pro 1'000m2 Grundstücksfläche ist mindestens eine 50m2 Dachterrasse zu erstellen, die für den Aufenthalt ausgerüstet und für die Bewohnenden sowie Beschäftigten zugänglich ist.
Der nicht als Dachterrasse genutzte Bereich eines Flachdachs ist ökologisch wertvoll zu begrünen, auch dort, wo Solaranlagen installiert sind.
Art. 10 Grundsätzliche Anforderungen an die Aussenräume
Entlang der Steinackerstrasse sind mit jedem Bauvorhaben eine durchgehende Reihe mit grosskronigen Bäumen zu pflanzen. Auf den im Ergänzungsplan bezeichneten «öffentlich zugänglichen Plätze» können Bäume frei angeordnet werden.
Art. 11 Aussenraumelement Sprossen
Sprossen dienen der Quartierdurchwegung, als Notzufahrt, als Grün- und Aufenthaltsraum und sichern Frischluftkorridore. Sprossen können auch für Anlieferung oder Ver-/Entsorgungsdienste benutzt werden, sofern die Aufenthaltsqualität sowie Durchwegung der Sprosse nicht beeinträchtigen wird. Der Ergänzungsplan zeigt schematisch die Lage im Quartier.
Die vorgeschriebenen Verbindungen (Sprossen) müssen dauerhaft öffentlich zugänglich und rechtlich gesichert sein.
Machbarkeitsstudie Lärmschutz und Städtebau
Die von den ADP Architekten erstellte Machbarkeitsstudie vom 18. Oktober 2022 wurde um die Parzelle Rio-Getränkemarkt (Kat. Nr. 3823) ergänzt. Die finale Studie (inklusive der Ergänzungen der Lärmberechnung vom Ingenieur-Büro A. Suter) wurde dem IG Vorstand zur Analyse zugestellt. Aufgrund der Resultate in den Lärmstudien konnten die Wohnanteile in einigen Baufeldern noch erhöht werden, weil die Lärmschutzvorschriften besser eingehalten werden können, als vorerst angenommen.
Bauprojekt Glattalbahn
Das Bauprojekt wurde den kantonalen Stellen und der Stadt Kloten verteilt. Deren Rückmeldungen sind bis Ende Januar zu erwarten. Danach wird das Bauprojekt fertig gestellt. Das Plangenehmigungsgesuch soll vor den Sommerferien 2023 eingereicht werden. Die öffentliche Auflage (inkl. "Aussteckung" und 30-tägiger Auflagefrist) erfolgt erst nach den Sommerferien.
Kommunikation VBG
Die VBG plant noch vor den Sommerferien weitere Informationsveranstaltungen durchzuführen. Der entsprechende Terminplan wird momentan erstellt und abgestimmt.
Ausblick
Wir freuen uns, Sie an der GV der IG vom Mittwoch, 15. März 2023, ab 17.00 Uhr, zahlreich zu sehen und Sie über das vergangene Jahr und die Zukunft zu informieren. Die Einladung inklusive der Traktandenliste werden Sie spätestens per 24. Februar erhalten.
Fragen der Mitglieder
Nach wie vor gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris.vanwezemael@ivo.swiss). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.
Men Keller, Präsident IG Steinacker
15. Februar 2023
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