top of page

Newsletter Februar 2024

Was hat die Befragung der Grundeigentümer:innen für Resultate hervorgebracht? Wie sehen die Bemessungsgrundlagen der Entschädigung bei Landenteignungen nun effektiv aus? Wie ist der Stand der Teilrevision der Nutzungsplanung und der Sonderbauvorschriften?. Dies und mehr lesen sie nachstehend.


Informationen aus dem Vorstand


  • Resultate Grundeigentümer:innen Befragung

  • Ausrichtung IG Steinacker

  • Vereinsversammlung vom 20.3.24


Resultate Grundeigentümer:innen Befragung

Detailliert werden wir Sie an der Vereinsversammlung über die Resultate informieren. Hier jedoch bereits einige Einblicke in die Resultate der Befragung:

  • Meine Absicht als Grundeigentümer:in

    • 47.6% möchten die neuen Chancen nutzen (planen bereits resp. planen noch nichts Konkretes)

    • 47.6% machen weiter bis anhin (und einige dieser möchten sich Optionen für die Zukunft offenhalten)

  • Gibt es Bedenken gegenüber den Projekten «BZO-Revision und Glattalbahnverlängerung» in Bezug auf eigenes Grundstück resp. eigene Situation?

    • 42.9% haben schwerwiegende und ungelöste Probleme

    • 33.3 % haben kleinere, offene Probleme

    • 23.8% sehen die relevanten Probleme als adressiert und gelöst

  • Erwartungen an die IG für die nächsten 1-2 Jahre

    • Alle Mitglieder schätzen die nachfolgenden Themen als «Sehr wichtig» und «wichtig» ein

      • Fokus auf Interessensvertretung gegenüber Stadt und VBG

      • Fokus auf Unterstützung der Mitglieder

      • Die anderen Themen wurden von mindestens 20% der Mitglieder als «nicht wichtig» oder «überhaupt nicht wichtig» eingestuft

Die Resultate zeigen deutlich, wie heterogen unsere Mitglieder im Transformationsprozess involviert sind. Auf alle Fragen gab es sehr unterschiedliche Antworten und dies bestärkt uns, sich für die unterschiedlichsten Themen unserer Mitglieder weiterhin tatkräftig einzusetzen.



Ausrichtung IG Steinacker

Am 12. März 2024 haben wir die letzte Vorstandssitzung im bewährten Kreise durchgeführt. Wir haben uns darauf konzentriert, die Vereinsversammlung final vorzubereiten und die Weichen für die Zukunft der IG zu stellen. Hier ging es um Funktionen und Aufgaben innerhalb des Vorstandes als auch um die nochmalige Schärfung unserer Kernaufgaben und der zukünftigen Zusammenarbeit. Diese Auslegeordnung werden wir Ihnen im Rahmen der Vereinsversammlung gerne vorstellen. Im Januar-Newsletter haben wir gefragt, dass sich interessierte Mitglieder für eine Vorstandsfunktion bei Men Keller melden können. Da sich niemand gemeldet hat, gehen wir aktuell von einem Vorstand mit den bisherigen Vorstandsmitgliedern aus.


Vereinsversammlung vom 20.3.24

Wir bedanken uns herzlich für die zahlreichen Anmeldungen zur bevorstehenden Vereinsversammlung. Gerne begrüssen wir Sie am kommenden Mittwoch um 17.00 Uhr bei der Eberhard Bau AG, Steinackerstrasse 56, Kloten im Sitzungszimmer Alpha im 4. OG. Nach der offiziellen Versammlung freuen wir uns auf die Ausführungen der VBG zur Thematik Bauphase. Hier werden Guido Hirzel, Gesamtprojektleiter VBG, Christina Fischer, Projektleiterin Los 3 (Steinacker) und Martin Stalder, Bauleiter Los 3 (Steinacker), vertieften Einblick geben und sicherlich auch Fragen beantworten. Und natürlich bleibt auch genügend Zeit für einen geselligen Austausch.



Informationen aus dem Steering Committee

(monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)


  • Teilrevision Nutzungsplanung und Sonderbauvorschriften Steinacker

  • Zwischennutzung Implenia

  • Planauflage Bauprojekt Glattalbahnverlängerung

  • Bemessungsgrundlagen der Entschädigung bei Landenteignung


Teilrevision Nutzungsplanung und Sonderbauvorschriften

Die Beratung in den Fraktionen und der GRPK ist im vollen Gange. Die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat ist im Mai 2024 geplant. Die Stadt Kloten (Bettina Wyss, Marc Osterwalder und Andreas Stoll) beantworten zurzeit Fragen der GRPK; beispielsweise zum Wachstum der Stadt Kloten im Zusammenhang mit der Umzonung Steinacker und zu den finanziellen Folgekosten. Zusätzlich erfolgen auch mündliche Erläuterungen und Fragenbeantwortungen durch die Stadt in den einzelnen Fraktionen. In der Grossauflage des Klotener Anzeigers vom 29.2.24 erschien ein Artikel der Stadt zum Wachstum. Anschliessend wurde ein Blog eingerichtet.


Zwischennutzung Implenia

Ein im Steinacker ansässiger Gastrobetrieb plant auf dem Grundstück von Implenia eine Zwischennutzung mit einem Maislabyrinth und einem Gastro-Angebot für Familien. Die Stadt unterstützt diese Absichten durch die Finanzierung eines Coachings. Die Idee ist ein weiterer Eckpfeiler des Destination-Buildings. Weiter prüft Implenia verschiedenste Anfragen für die Umsetzung eines Valet-Parkings.


Planauflage Bauprojekt Glattalbahnverlängerung

Das Projekt lag vom 12. Februar bis am 12. März 24 öffentlich auf. An neun Standorten waren Info-Tafel mit QR-Codes platziert mit Verlinkung zum dynamischen 3D-Modell mit Visualisierungen inkl. der Bäume. Viel Gesprächsstoff gab es rund um die Bäume, die gefällt werden müssen und auch zum Bedenseebach.

 

Die Einsprachefrist ist inzwischen abgelaufen. Sämtliche Einsprache werden nun seitens BAV gesichtet und danach der VBG mit der Aufforderung zugestellt, mittels Einspracheverhandlungen eine Einigung mit den Einsprechenden zu erzielen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet das Bundesamt für Verkehr bei technischen Differenzen.


Bemessungsgrundlagen der Entschädigung bei Landenteignungen

Seitens VBG wurden die von der IG im Januar-Newsletter gestellten Fragen rund um die Bemessungsgrundlagen von Entschädigungen bei Landenteignungen beantwortet.


  • Frage IG: Ist die Bemessung des Landwerts bei Enteignung gemäss Berechnung von Fahrländer Partner (im Rahmen der Mehrwertprognose) oder gemäss Schätzungskommission?

    • Antwort VBG: Massgebend ist der Verkehrswert im Zeitpunkt des Vorliegens eines vollstreckbaren Enteignungstitels (rechtskräftige Plangenehmigung; Art. 19bis EntG). Bei der Ermittlung des Verkehrswertes wird auch die Möglichkeit der (künftigen) besseren Verwendung berücksichtigt (Art. 20 EntG). Die VBG stützt sich daher auf die Landpreise aus der Berechnung für die Mehrwertabgeltung, da diese die zukünftige Entwicklung miteinbezieht. Ob zum massgebenden Zeitpunkt die BZO-Revision in Kraft ist oder nicht, wird dadurch unerheblich. Die Eidgenössische Schätzungskommission kommt erst zum Zuge, wenn zwischen Grundeigentümer:innen und VBG keine Einigung über den Landpreis erzielt worden ist.

 

  • Frage IG: Erfolgt die Entschädigung bei Enteignung auf der Basis der neuen Zentrumszone Z6 oder der noch rechtskräftigen Industriezone?

    • Antwort VBG: Vgl. oben. Sollte sich zeigen, dass die BZO-Revision wider Erwarten nicht kommt, wird auf den Landpreis gemäss Industriezone bzw. der bisherigen in Kraft bleibenden Zonierung abgestützt.

  • Frage IG: Auf welcher Basis erfolgt die Entschädigung für Enteignungen bei Grundstücken, die in der Industriezone verbleiben (gemäss Fahrländer oder Schätzungskommission, auf Basis der neuen oder noch gültigen Baumassenziffer)?

    • Antwort VBG: Für Grundstücke, welche in der Industriezone liegen, gilt das oben beschriebene Vorgehen.

  • Frage IG: Wie wird der Wert des Gebäudes (neues oder altes Gebäude) bei der Bemessung des Landwerts bei Enteignungen berücksichtigt?

    • Antwort VBG: Im Grundsatz wird der Landwert über das Gebäudealter bzw. über eine Zeitspanne von 70 Jahren abdiskontiert. Die VBG aktualisiert momentan die Grundlagen für die Berechnungen (Diskontierungssatz, etc.). Diese werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

 

Die Antworten zu oben aufgeführten Fragen stellen die Regel dar. Allfällige Spezialfälle sind gesondert zu betrachten.


Ausblick

Nach vier Jahren als Präsident der IG Steinacker ziehe ich mich nun aus dem Vorstand zurück. Natürlich bleibe ich als Mitglied der IG Steinacker erhalten. Es war eine intensive und äusserts lehrreiche Zeit und ich werde gerne an das Erreichte zurückblicken. Ich bedanke mich bei meinen Vorstandskollegen für deren Engagement und bei unseren Mitgliedern für deren Unterstützung im laufenden Prozess der Transformation. Und ich bin froh, dass die bisherigen Vorstandsmitglieder die IG Steinacker weiterführen und sich für einen ausgewogenen und funktionierenden Steinacker tatkräftig einsetzen werden. Ich wünsche mir, dass der Vorstand auf Ihre Unterstützung zählen kann und dass Sie sich auch in den kommenden Jahren für eine pragmatische und sachliche Lösung einsetzen. Herzlichen Dank für die wunderbare Zeit. Bis zur GV am 20. März 2024 bin ich weiterhin gerne Ihr Ansprechpartner.


Fragen der Mitglieder

Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris@deplek.ch). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.

 

 

Men Keller, Präsident IG Steinacker

54. März 2024

3 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Newsletter März 2024

Erfahren Sie mehr zu organisatorischen Themen des Vorstandes, zu Terminen der Feierabend-Biere als auch dem neuen Format «Open Day"

Newsletter Januar 2024

Welche wichtige, persönliche Mitteilung hat der Präsident? Was ist die Bemessungsgrundlage der Entschädigung bei Landenteignungen?

Newsletter Dezember 2023

Was bedeuten die Farben der Holzpfosten/Bodenmarkierungen bei der Aussteckung des Projektes im Steinacker?

bottom of page