Erfahren Sie mehr zum Planungsrecht, zum Zeitpunkt der Enteignungen, zum Zeitpunkt der Kreditdebatte im Kantonsrat, zu Aktuellem der VBG als auch dem Ideenwettbewerb Oberfeld. Und vieles mehr aus dem Vorstand und dem Steering Committee.
Informationen aus dem Vorstand
Feierabend-Bier vom 28. August 2024
IG Open Day für Mitglieder
Mitgliederversammlungen Fraktionen
Ideenwettbewerb Oberfeld
Andreas Stoll verlässt die Stadt Kloten
Redaktionelle Beiträge
Feierabend-Bier vom 28. August 2024
Am 28. August 2024 haben sich 18 Mitglieder der IG zum traditionellen Feierabend-Bier in der Snus-Bar getroffen. Ebenfalls anwesend waren der Stadtpräsident René Huber und Marc Osterwalder. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die Teilnahme und die Ausführungen. Aktuelle Themen wie die zustande gekommenen Referenden und der
Quartierverein standen sicherlich im Zentrum der Diskussionen. Die Meinungen zu diesen Themen und auch weiteren sind unterschiedlich und prägen unsere IG. Auch wenn die Offenheit und Toleranz gegenüber anderen Ansichten nicht immer offensichtlich sind, so wird rege und interessiert diskutiert.
Der Vorstand freut sich bereits auf die nächste Austragung der Feierabend-Biers vom 19. November 2024 – seien Sie wenn immer möglich dabei, der Austausch unter Mitgliedern ist extrem wertvoll und wurde uns von den anwesenden Personen mehrfach so bestätigt. Die entsprechende Einladung haben Sie bereits erhalten. Ein Rückfrage kommt zeitnah.
IG Open Day für Mitglieder
Am 11. Dezember 2024 bieten wir unseren Mitgliedern noch einmal die Möglichkeit, sich für einen persönlichen Austausch mit dem Vorstand der IG anzumelden. Sollten Sie Interesse an einem Treffen haben, so blockieren Sie sich doch schon mal diesen Tag. Die Einladung für die Reservation eines Zeitfensters von einer Stunde werden wir im November 2024 versenden.
Mitgliederversammlungen Fraktionen
Die Meinungsbildung innerhalb der Fraktionen zur Urnen-Abstimmung vom 24. November 2024 zu den Referenden bezüglich Richtplan und BZO läuft auf Hochtouren. Verschiedene Vorstandsmitglieder und Vertreter der Stadt Kloten und der VBG haben an entsprechenden Mitgliederversammlungen teilgenommen und Auskunft zur Transformation gegeben.
21. August 2024: SVP Kloten - Heinz Eberhard und Hansjörg Hofmann waren anwesend. Es referierten vom Kanton Christian Pfaller (Agglomerationsthema), Sandra Eberhard, Dani Pfister (Zukunftsentwicklung), vom Referendumskomitee Hansjörg Hofmann und Daniel Schneiter, Stadtpräsident René Huber und vom Quartierverein Heinz Eberhard. Die SVP Kloten unterstützt beide Vorlagen (BZO/Richtplan).
28. August 2024: SP Kloten – Mitgliederversammlung zum Thema Transformation Steinacker mit Sigrun Sommer zusammen mit Heinz Eberhard, Daniel Schneiter (als Vertretung Referendumskomitee) sowie Andreas Stoll und Guido Hirzel. Die SP unterstützt beide Vorlagen (BZO/Richtplan).
Ideenwettbewerb Oberfeld
Drei Teams wurden ausgewählt, die Arbeiten der 2. Stufe weiterzuführen. Am 1. Oktober 2024 findet eine weitere Zwischenbesprechung mit der Jury statt und am 6. Dezember 2024 sollen die Schlussberichte präsentiert werden. In den nachfolgenden drei bis vier Monaten wird ein "Masterplan" erstellt, der die konsolidierten Ideen enthält. Wann die Erkenntnisse des Ideenwettbewerbs im Rahmen eines Feierabend-Biers den Mitgliedern der IG präsentiert werden, wird nach dem 6. Dezember 2024 entschieden.
Andreas Stoll verlässt die Stadt Kloten
Andreas Stoll hat sich entschieden, seine Stelle bei der Stadt Kloten per Ende November zu verlassen. Er hat die Möglichkeit erhalten, sich bei der Stadt Zug weiterzuentwickeln und wird dort innerhalb der Bereiche Stadtentwicklung und Raumplanung sein grosses Knowhow einbringen. Andreas Stoll bedankt sich bei allen innerhalb der Transformation involvierten Personen für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit. Natürlich wird er das weitere Geschehen rund um die Transformation interessiert beobachten. Seinen letzten Arbeitstag in Kloten wird er am 8. November 2024 haben. Die IG Steinacker bedankt sich bei Andreas für seine wertvolle und professionelle Arbeit und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Die Stelle wird zeitnah durch die Stadt Kloten ausgeschrieben.
Redaktionelle Beiträge
Wöchentlich erhalten Sie regional erschienene Artikel rund um die Transformation und/oder sonstige relevante und interessante Berichte rund um unsere Themen. Sollten Sie zusätzliche Artikel sehen, so sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese per Mail als PDF zustellen und wir diese beim nächsten Versand an die Mitglieder versenden können.
Informationen aus dem Steering Committee
(monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)
Planungsrecht
Zeitpunkt der Enteignung
Zeitpunkt der Kreditdebatte im Kantonsrat und mögliche Auswirkungen bei Ablehnung des Projektes Richtplan und BZO an der Urne vom 24.11.24
Machen Vergleichsgespräche zwischen VBG und Grundeigentümer:innen zum jetzigen Zeitpunkt Sinn?
Aktuelles von der VBG
Planungsrecht
Die Urnenabstimmung zur Teilrevision der BZO inkl. Sonderbauvorschriften Steinacker sowie zur Revision des kommunalen Richtplans ist am 24.11.2024. Die Zustellung der Unterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt im Zeitraum zwischen 28.10. und 02.11.2024
Zeitpunkt der Enteignung
Frage IG:
Es kommt die Frage auf, zu welchem Zeitpunkt die Enteignungen zum Gesamtprojekt der Glattalbahn-Verlängerung erfolgen. Auf der Zeitschiene könnte dies im Zusammenhang mit der Teilrevision der BZO evtl. von Bedeutung sein. Käme die Enteignung vor der Inkraftsetzung der BZO, so ginge damit Ausnützung (durch die Enteignung) verloren.
Antwort VBG:
Was die Festlegung der Entschädigung angeht, gilt der nachfolgende Artikel aus dem Enteignungsgesetz (ein vollstreckbarer Enteignungstitel liegt grob gesagt z.B. vor, bei einer rechtskräftigen Plangenehmigungsverfügung oder wenn bei einer Einsprache die aufschiebende Wirkung entzogen wird).
Das Eigentum geht mit der Bezahlung der vereinbarten Entschädigung (an das Grundbuchamt) in das Eigentum der VBG über (Art. 89ff EntG). Die Bezahlung erfolgt vor Baubeginn. Gibt es keine Einigung kommt das Verfahren für die vorzeitige Besitzeinweisung zum Zug (vgl. Art. 76 EntG).
Rückfrage IG:
Es geht weniger um die Festlegung der Entschädigung, sondern vielmehr um den Zeitpunkt, wann die Enteignung in etwa erfolgen wird.
Antwort VBG:
Dies hängt vom Bauablauf und damit dem Zeitpunkt ab, wann seitens VBG der Bedarf für die Inanspruchnahme vorliegt (Bedenseebach wird z.B. früher gebaut als die Glattalbahn in der Steinackerstrasse). Es liegt zwar eine Bauablaufplanung vor, diese ist jedoch noch nicht detailliert und grundstücksscharf. Die Planung wird konkretisiert, sobald die Plangenehmigungsverfügung vorliegt und die finanziellen Mittel gesprochen wurden (frühestens 2026). Unabhängig von der Eigentumsübertragung wird die VBG oder ihre Beauftragten frühzeitig über den Baustart und den Bauablauf informieren, damit auch über den Zeitpunkt der temporären Landbeanspruchung informiert werden kann.
Zeitpunkt der Kreditdebatte im Kantonsrat und mögliche Auswirkungen bei Ablehnung des Projektes Richtplan und BZO an der Urne vom 24.11.24
Frage IG:
Wann ist die Kreditdebatte im Kantonsrat für die Glattalbahn anberaumt? Sollte das Projekt Richtplan und BZO an der Urne am 24. November 2024 abgelehnt werden, wird dieser Termin nach hinten verschoben?
Antwort VBG:
Bevor die Vorlage im Kantonrat behandelt wird, muss die Regierung des Kantons Zürich darüber entscheiden. Der Entscheid des Regierungsrates befindet sich momentan in der Vorbereitung. Die Regierung überweist bei einem positiven Entscheid die Vorlage an den Kantonsrat zur Behandlung. Bevor die Vorlage im Kantonsrat debattiert wird, befassen sich die vorberatenden Kommissionen mit dem Projekt. Wie lange dieser Vorgang dauert, hängt von verschiedenen Faktoren wie Auslastung der Kommissionen, Beurteilung/Umfang der Rückfragen, etc. ab. Dieser Prozess liegt vollkommen in der Kompetenz der Mitglieder des Kantonsrates. Die VBG kann auf diesen Prozess keinen Einfluss nehmen und diesen auch nicht steuern. Erfahrungsgemäss ist zwischen dem Regierungsratsentscheid und dem Kantonsratsentscheid mit einer Dauer von ¾-1 Jahr zu rechnen. Die Entwicklung im Steinacker ist eine von vielen wichtigen Rahmenbedingungen für das Projekt Glattalbahn-Verlängerung Kloten. Werden die beiden Vorlagen Richtplan und/oder BZO-Revision abgelehnt, wird der Kanton diese Information – neben anderen gewichtigen Informationen – im nachfolgenden politischen Entscheidungsprozess aufnehmen.
Rückfrage IG:
Gibt es hier ein zeitliches Update resp. wann ist mit dem Entscheid der Regierung des Kantons Zürich zu rechnen?
Antwort VBG:
Der Entscheid des Regierungsrats wird im ersten Quartal 2025 erwartet. Der Kantonsrat wird dann ca. gegen Ende 2025/Anfang 2026 über den Baukredit entscheiden.
Machen Vergleichsgespräche zwischen der VBG und Grundeigentümer:innen zum jetzigen Zeitpunkt Sinn?
Frage IG:
Machen Vergleichsgespräche im jetzigen Zeitpunkt mit der VBG Sinn? Wie es sich in den bisherigen Gesprächen gezeigt hat, werden gemäss den Aussagen der Beteiligten im jetzigen Zeitpunkt noch keine eigentlichen Vergleichsgespräche geführt. Zudem ist der Aufwand der Vorbereitung solcher Gespräche mit den jeweiligen Anwälten sehr kostspielig.
Antwort VBG:
Die VBG hat vom Kanton Zürich den Auftrag erhalten, das Plangenehmigungsverfahren durchzuführen und die Plangenehmigung zu erwirken. Auf der Grundlage dieses bestehenden Auftrags ist die VBG angehalten, die Verhandlungen weiterzuführen. In den ersten Gesprächen geht es darum, die Möglichkeiten einer Einigung auszuloten, die offenen Punkte in Bezug auf eine mögliche Einigung zu benennen und das weitere Vorgehen festzulegen. In einigen Fällen konnte bereits in der ersten Runde eine Einigung erzielt werden. Bei diesen arbeiten wir die entsprechenden Vergleiche aus. Die Einspracheverhandlungen werden daher wie geplant weitergeführt.
Aktuelles von der VBG
Die Einspracheverhandlungen der ersten Runde sind beinahe abgeschlossen. Ein zweites Gespräch findet statt, sofern eine Einigung sich abzeichnet. Die Ämtervernehmlassung (Bund, Kanton) ist abgeschlossen. Bis Ende Oktober nimmt die VBG zu den eingegangenen Schreiben aus der Ämtervernehmlassung Stellung (rechtliches Gehör). Die technische Prüfung vom BAV ist noch ausstehend.
Ausblick
Im Fokus steht sicherlich momentan die Urnen-Abstimmung vom 24. November 2024. Diverse Gruppierungen haben sich zusammengeschlossen und kommunizieren deren Pro- und Kontra-Argumente. Dieser Wahlkampf verläuft demokratisch und fair. Beim Feierabend-Bier vom 19. November 2024 wird die Abstimmung sicherlich nochmals ein zentrales Diskussionsthema sein. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen zu debattieren.
Fragen der Mitglieder
Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Daniel Oeschger (daniel_oeschger@bluewin.ch) oder an ein Vorstandsmitglied. Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.
Daniel Oeschger, Präsident IG Steinacker
079 227 28 27
26. September
Comments