top of page
AutorenbildMen Fadri Keller

Newsletter August 2023

Neues aus der IG Steinacker


Der August-Newsletter 2023 der IG Steinacker bringt Ihnen die aktuellen Informationen aus dem Vorstand und dem Steering-Committee. Mit dem Newsletter bleiben Sie über alle relevanten Themen informiert. Bringen Sie sich mit Fragen und Bemerkungen aktiv ein – wir freuen uns, Ihre Themen anzugehen.


Informationen aus dem Vorstand

  • Testfahrt Schleppkurven

  • Bänkli-Aktion

  • Mobilitätskonzept

  • Destination Building allgemein

  • Destination Building Gebiet Oberfeld-Studenhölzli

Testfahrt Schleppkurven

Im kooperativen Dialog zwischen der VBG, den betroffenen Grundeigentümer:innen und der IG konnten viele der drohende Einschränkungen und Behinderungen des VBG Vorprojektes betreffend Kehrtwenden (U-Turns) von grossen Sattelschleppern durch alternative Lösungen eliminiert oder entschärft werden. Hilfreich war dazu auch der Schleppkurven-Test vom 6. November 2020.

Trotz zusätzlichen Besprechungen und mehreren Anpassungen seitens der VBG blieb jedoch bisher die Zu- und Wegfahrt von Sondertransportern auf dem Gelände der Ernst Autotransport AG ungelöst. Da es für die 40 Meter langen Transporter keine Norm-Schleppkurve gibt, haben sich die involvierten Parteien bei einem erneuten Schleppkurventest auf dem Gelände der Firma Eberhard in Oberglatt nochmals konkret ein Bild der benötigten Schleppkurve gemacht. Nach mehreren Durchfahrten konnten die Anforderungen plastisch visualisiert werden und durch das Vermesser-Team der VBG mittels Drohnen und Theodolit die Radien festgehalten werden. Diese in der Praxis fahrbaren Radien werden nun in die Planung übernommen. Auch wird die VBG noch ein Video zum Test erstellen, welches wir Ihnen nach Verfügbarkeit zustellen werden. Einige Impressionen finden Sie bereits nachfolgend.




Bänkli-Aktion

Die Bänkli-Aktion ist mit vier platzierten Bänklis gestartet. Eines wurde auf dem Lagerhaus-Areal sehr liebevoll gestaltet und wird auch schon rege genutzt. Abgerundet wird dieser Standort durch einen grossen Sandkasten. Ebenso hat Implenia drei Bänke auf deren Grundstück platziert. Eines auf der Seite Steinackerstrasse und zwei am Altbachweg. Die Bänke wurden von Holzbau-Lernenden gebaut und von KV-Lehrlingen kreativ bemalt.

Zeitnah werden bei allen vier Bänken Plaketten angebracht, welche über einen QR-Code zu einem Informationsportal rund um die Transformation führen. Das Portal wird von der Stadt Kloten bewirtschaftet und ist über www.kloten2030.ch erreichbar. Weitere Standorte sind in Planung. Falls Sie proaktiv teilnehmen wollen, so melden Sie sich direkt bei Men Keller.





Mobilitätskonzept

Die IG hat vier Unternehmen zur Evaluation einer möglichen Zusammenarbeit und Ausarbeitung eines fundierten Mobilitätskonzeptes eingeladen. Das Projekt sieht mehrere Phasen vor, welche nacheinander ausgelöst werden können. In einer ersten Phase soll eine Matrix oder Checkliste erstellt werden, die als Roadmap durch das komplexe Thema der Mobilität hindurchführen soll. Aussagen zu nachfolgenden Punkte sollen dabei gemacht werden:

  • Personentransport: Die Glattalbahn als ÖV-Achse und Massentransportmittel erschliesst das Gebiet. Welche Aspekte in der (individuellen) Feinerschliessung gilt es zu bedenken?

  • Gütertransport: Das Gebiet ist heute von Logistikbetrieben geprägt. Diese sollen (=politischer Wille) auch in Zukunft operieren können. Hinzu kommt urbane Logistik, Ver- und Entsorgung der Haushalte und vieles mehr. Was gilt es hier zu beachten?

  • Joker: Welches Thema steht sonst noch im Zentrum? Was ist der Game-Changer hin zu nachhaltiger Mobilität?

Danach folgt eine Evaluationsphase mit der Beantwortung der Frage «wer hat welche Ziele und Aufgaben». Anschliessend werden die Themen im Rahmen der Transformation und Entwicklung über eine längere Zeitdauer umgesetzt und die Frage geklärt, durch wenn diese Umsetzung zu erfolgen hat.

Die erste Phase bearbeiten alle vier Unternehmen. Danach sollen die weiteren Phasen mit einem der Partner bearbeitet werden.


Destination Building allgemein

Sämtliche Bereiche einer funktionierenden Destination werden auf Basis theoretischer Grundlagen nun konkret für den Steinacker "von morgen" gespiegelt und diskutiert. Was braucht es für einen in sich funktionierenden Stadtteil? Was sind die Bedürfnisse künftiger Bewohner:innen als auch bestehender Gewerbetreibender? Was für Anreize müssen geschaffen werden, um die "richtigen" Bewohner:innen und Gewerbetreibenden im Steinacker zu begrüssen? Macht eine koordinierte Planung der Angebote unter allen Grundeigentümer:innen Sinn und ist diese auch wirklich realisierbar? Wer trägt die Verantwortung in diesem Prozess? Bei einer Kick-off Sitzung mit Vertretern des IG Vorstandes werden diese Fragen aufgenommen.


Destination Building Gebiet Oberfeld-Studenhölzli

Nach ersten partizipativen Sitzungen der anliegenden Grundeigentümer:innen, der IG und der Stadt Kloten geht die Ausarbeitung des Gebietes Oberfeld-Studenhölzli in eine nächste Phase. Die involvierten Parteien haben sich geeinigt, über einen zweistufigen Ideenwettbewerb den räumlichen Entwicklungsschwerpunkt einer Stadttransformation beim Flughafen Zürich zu erarbeiten. Dabei gilt es unter anderem eine Gebietsidentität zu entwickeln. Basis der Erarbeitung bilden die Begabung des Ortes, die vorhandene und partizipativ entwickelte Vision, die zu konkretisierenden sogenannten Entwicklungsprinzipien sowie bekannte Entwicklungsabsichten (erste Volumen- und Überbauungsstudien für verschiedene Grundstücke liegen vor) der Grundeigentümer:innen des Perimeters. Dabei werden auch öffentliche Interessen (Sprossen, Strassen, Plätze und Grünräume) der Stadt Kloten im Prozess berücksichtigt. Ziel ist die Entstehung eines attraktiven und atmosphärischen Stücks «Steinacker» und Vorzeigemodell für das gesamte Gebiet.


Informationen aus dem Steering Committee (monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)

  • Fluglärm und Einfluss auf Wohnungsbau im Steinacker

  • AXPO Freileitungen

  • Exkursion Bülach (Glasi- und Guss-Areal)

  • Planauflage Bauprojekt VBG: Timing


Fluglärm und Einfluss auf Wohnungsbau im Steinacker

Aufgrund eines Besuches des Lärmbeauftragten des Flughafens (dieser kümmert sich um bauliche Isolationsmassnahmen) bei einem Mitglied der IG im Steinackergebiet und dessen überraschender Haltung gegenüber zukünftigem Wohnungsbau in diesem Gebiet, hat die IG (vertreten durch Felix Engelhard) bei der Stadt Kloten einige konkrete Rückfragen gestellt. Die Stadt Kloten hat wie folgt geantwortet.

  • Frage IG: Wie detailliert wurde der Fluglärm in die Machbarkeitsstudie zum Wohnungsbau eingearbeitet?

Antwort Stadt: Der Fluglärm wurde im ersten Lärmgutachten von A. Suter Ing. vom 20.12.2021 in Kapitel 3.5 abgehandelt. Bauvorhaben mit Wohnnutzung innerhalb der AGL müssen die Auflagen nach Art. 31a, Abs. 1 lit. b und c der Lärmschutzverordnung (LSV) einhalten. In der Regel genügt eine kontrollierte Lüftung und/oder ein automatischer Schliessmechanismus für Fenster in lärmempfindlichen Räumen (automatische Schliessung von 22 bis 24 Uhr).

  • Behalten die Kernaussagen der Studie ihre Gültigkeit, wenn dies sauber getan wird?

Ja, die Aussagen der Studie behalten ihre Gültigkeit. Die Anforderungen an den Lärmschutz (kontrollierte Lüftung, Schliessmechanismus für Fenster usw.) sind erst auf Stufe Bauprojekt umzusetzen.

  • Lässt sich unter diesen Umständen überhaupt noch Wohnbau realisieren und in welchem Mass bzw. mit welchen Mehrkosten?

Ja, es lassen sich Wohnungen realisieren. Kontrollierte Lüftungen sind heute Standard. Automatische Schliessmechanismen sind kein grosser Kostenaufwand. Die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz werden seit Jahren praktisch in ganz Kloten umgesetzt.

  • Falls dies nicht mehr möglich wäre, macht eine Umzonung überhaupt Sinn?

Es ist möglich Wohnungen zu erstellen (siehe Vorbemerkung), daher ist die Umzonung zweckmässig.

  • Wie reduziert sich der Mehrwert (und somit die Abgabe) durch diese Immissionen?

Die Lärmbelastung ist im Mikro-Lagerating eines Grundstücks berücksichtigt. Eine hohe Lärmbelastung erzeugt einen tieferen Mikrolage-Wert und führt zu geringeren Landwerten. Die Fluglärmbelastung ist sowohl im aktuellen wie auch im neuen Recht vorhanden. Der Mehrwertausgleich ist eine Differenzbetrachtung. Gleichbleibende Belastungen wie Fluglärm oder Altlasten, die sowohl im aktuellen wie auch im neuen Recht vorhanden sind, wirken sich nicht auf den ermittelten Mehrwert (Differenz) aus.

  • Was hat eine allfällige Pistenverlängerung und das damit verbundene neue Anflugregime für Konsequenzen?

Mit der geplanten Pistenverlängerung 10/28 erhöht sich der Handlungsspielraum für den Flughafen Zürich. Der Projektbeschrieb für das Plangenehmigungsgesuch an den Bund zur Pistenverlängerung 28 und 32 sagt auf Seite 3 aus: "Mit den Pistenverlängerungen nimmt die Anzahl der lärmbetroffenen Personen gegenüber dem Betrieb ohne Pistenverlängerungen insgesamt ab, weil die (dicht besiedelten) Gebiete im Süden und (geringfügig) im Westen des Flughafens entlastet werden. Die Lärmbelastung im Norden und Osten nimmt dagegen leicht zu." In Ziffer 5.1 wird dazu weiter ausgeführt: " … Piste 28 dürfte vermehrt für Landungen eingesetzt werden. All diese Veränderungen bei den Lärmauswirkungen bewegen sich innerhalb der AG gemäss SIL." Ob die Zunahme des Fluglärms aufgrund der Pistenverlängerung im Osten konkrete Auswirkungen auf die Art und Weise der Realisierung von Wohnraum im Gebiet Steinacker hat, kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden. Entscheidend wird das neue Betriebsreglement sein. Erst mit diesem können die konkreten Auswirkungen beurteilt werden. Die zweite kantonale Vorprüfung zur Teilrevision der BZO Steinacker ist noch nicht bei der Stadt Kloten eingetroffen (sollte aber zeitnah eintreffen). Sollte die geplante Pistenverlängerung Auswirkungen auf die Umzonung im Gebiet Steinacker haben, so müsste dies im Vorprüfungsbericht vom Amt für Raumentwicklung ausgeführt sein.


AXPO-Freileitungen

Bereits früher wurde angeregt, die heutigen Freileitungen der AXPO (im südlichen Bereich des Steinackers) zusammen mit der Gesamtprojekt-Umsetzung vorzeitig in den Boden zu verlegen. Die AXPO errechnet nun eine grobe Kostenschätzung und wird aufführen, welche Kosten - bedingt durch die vorzeitigen Erdverlegung - durch Dritte zu tragen wären. Für die IG stellt sich dabei die Frage, ob diese Drittkosten allenfalls über die Mehrwertabgabe abgegolten werden können.


Exkursion Bülach (Glasi- und Guss-Areal)

Per Mail hat die Stadt Kloten Ende August zur Besichtigung des Glasi- und Guss-Areals in Bülach am 4. Oktober 2023 (13.00-17.30Uhr) eingeladen. Es geht dabei um einen Einblick in das Funktionieren von dichten, urbanen und gemischt genutzten Stadtteilen und wo dabei die Herausforderungen liegen. Eine Anmeldung bis spätestens 20. September 2023 an Andreas Stoll (andreas.stoll@kloten.ch) ist erwünscht.


Planauflage Bauprojekt VBG: Timing

Die VBG sieht vor, die Grundeigentümer:innen gegen Ende 2023 in einem Schreiben mit allen Informationen betreffend Abtretungen und Servitute inklusive dem Planausschnitt und Hinweise auf die Planauflage zu informieren. Die «Aussteckung» des Projektes erfolgt nach Weihnachten 2023. Die öffentliche Planauflage ist anfangs Frühling 2024 angedacht. Ab Auflagestart haben die Grundeigentümer:innen die Möglichkeit, innerhalb 30 Tage in Bern Einsprachen zu platzieren. Im Sommer 2024 sollen die Verhandlungen zu den getätigten Einsprachen stattfinden. Die Termine stehen unter dem Vorbehalt, dass das Plangenehmigungsverfahren wie geplant gestartet werden kann.


Ausblick

Die Bearbeitung der Unterlagen und Eingaben rund um die BZO und Mehrwertabgabe laufen seitens Stadt Kloten und Kanton Zürich noch immer intensiv. Die IG wird sich für ein «Spiegelungstreffen» mit der Stadt Kloten einsetzen und dabei noch offene und allenfalls kritische Punkte pragmatisch und zielführend diskutieren. Zudem verfolgen wir gespannt den Fortschritt und die Finalisierung des Bauprojektes der VBG.


Fragen der Mitglieder

Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris@deplek.ch). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.



Men Keller, Präsident IG Steinacker

13. September 2023

4 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Newsletter Oktober-November 2024

Erfahren Sie mehr zur Abstimmung vom 24. November 2024, dem IG Open Day für Mitglieder und Aktuellem der VBG. Und vieles mehr.

Newsletter August / September 2024

Erfahren Sie mehr zum Planungsrecht, zum Zeitpunkt der Enteignungen sowie der Kreditdebatte, zu Aktuellem von der VBG und vieles mehr.

Newsletter Juni / Juli 2024

Erfahren Sie mehr zum IG Open Day, dem geplanten Referendum gegen die BZO-Änderungen, dem neu gegründeten Quartierverein etc.

Comments


bottom of page