Erfahren Sie mehr zur Annahme der BZO-Revision und der Sonderbauvorschriften durch den Gemeinderat, dem Zusammenhang/der Abhängigkeit der Projekte BZO-Revision und Glattalbahnverlängerung, dem Stand der Einspracheverhandlungen der VBG als auch organisatorischen Themen der IG Steinacker. Und vieles mehr aus dem Vorstand und dem Steering Committee..
Informationen aus dem Vorstand
Annahme BZO und Sonderbauvorschriften durch den Gemeinderat
Annahme kommunaler Richtplan
Anpassungen Handelsregister
Buchhaltung
One-to-One
Mobilitätskonzept
Einspracheverhandlungen VBG
Annahme BZO und Sonderbauvorschriften durch den Gemeinderat
Am 4. Juni 2024 hat der Gemeinderat der neuen BZO und den Sonderbauvorschriften mit grosser Mehrheit zugestimmt. Inkludiert ist hierbei folgender von der GRPK eingebrachter und angenommener Änderungsvorschlag bei den Sonderbauvorschriften:
Art. 13, Abs. 1, lit. A
Alt: (…) Wohnnutzung: mindestens 5% bis maximal 20% des Normbedarfs
Neu: (…) Wohnnutzung: mindestens 5% bis maximal 30% des Normbedarfs
Begründung der GRPK: «Eine moderate Erhöhung der Maximalquote entlastet die Eigentümer von der Voraussetzung, schon für niedrige Quoten ein umfassendes Mobilitätskonzept vorlegen zu müssen und wirkt dem Suchverkehr für Parkplätzen in den Quartieren entgegen.»
Nach der Annahme durch den Gemeinderat und der erfolgten Publikation in den amtlichen Publikationsorganen (www.kloten.chund Amtsblatt) läuft nun die 60-tägige Frist zur Einreichung eines Referendums. Hierzu werden 300 Unterschriften von in Kloten wohnhaften, natürlichen Personen mit Stimmrecht in Kloten benötigt.
Annahme kommunaler Richtplan
Vorgängig zur Abstimmung der BZO/SBV wurden ebenfalls an der Gemeinderatssitzung vom 4. Juni 2024 über die Anpassung des kommunales Richtplanes (der rechtsgültige kommunale Richtplan stammt aus dem Jahre 1999) entschieden. Sämtliche Änderungsanträge der SP wurden dabei nicht berücksichtigt. Sämtliche von der GRPK eingereichten Änderungsanträge wurden hingegen angenommen. Der überarbeitete kommunale Richtplan inkl. der angenommenen Änderungsanträgen wurde ebenso angenommen.
Anpassungen Handelsregister
Im Handelsregister wurden sowohl die Personenänderungen (Wechsel Präsidium) als auch die Sitzverlegung (von c/o Lagerhaus Kloten AG, Lindenstrasse 20, 8302 Kloten zu c/o OPO Oeschger AG, Steinackerstrasse 68, 8302 Kloten) angepasst.
Buchhaltung
Der Vorstand hat entschieden, die Buchhaltung weiterhin über unserem Partner JPFinance Solutions GmbH zu führen. Dies erlaubt uns eine saubere Buchführung und maximale Transparenz für den Jahresabschluss.
One-to-One
Der Präsident führt mit jedem Vorstandsmitglied zwei Mal im Jahr einen One-to-One Austausch durch. Bereits stattgefunden haben die Mittagessen mit Felix Engelhard und Heinz Eberhard. Der offene und transparente Austausch wird seitens Präsident enorm geschätzt, und dieser freut sich bereits auf die kommenden Treffen mit den Vorstandskollegen.
Mobilitätskonzept
Das Anfang März dieses Jahres fertiggestellte Mobilitätskonzept der Firma Trafiko wird der Stadt Kloten, der VBG und dem IG Vorstand am 17. Juni 2024 präsentiert. Es wird spannend sein, die Erkenntnisse der Studie gemeinsam mit den anwesenden Parteien zu spiegeln und zu diskutierten. Es freut uns daher umso mehr, dass auch der Stadtpräsident René Huber bei der Präsentation dabei sein wird.
Einspracheverhandlungen VBG
Die VBG führt momentan bereits die ersten Gespräche mit den Grundeigentümer:innen, welche eine Einsprache getätigt haben. Oder die entsprechenden Termine sind vereinbart und finden zeitnah statt. Seitens Vorstand würden wir es begrüssen, wenn Sie uns nach Ihren Gesprächen allenfalls telefonisch oder per Mail über das Gespräch vertraulich informieren könnten. Es geht hier nicht um den Inhalt Ihrer Einsprache, sondern vielmehr darum zu erfahren, ob der Prozess für Sie befriedigend abläuft und gegenseitige Vereinbarungen getroffen werden konnten. Und ob Sie seitens Vorstand Unterstützung wünschen.
Informationen aus dem Steering Committee
(monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)
Teilrevision Nutzungsplanung und Sonderbauvorschriften Steinacker
Zusammenhang Projekte BZO-Revision und Glattalbahnverlängerung
Finanzierungsbeschluss Kantonsrat zur Glattalbahnverlängerung
Ideenwettbewerb Oberfeld
Info-Veranstaltungen VBG
Stand Einspracheverhandlungen VBG
Stellungnahmen der Ämter an VBG und Ausschreibungsunterlagen
Teilrevision Nutzungsplanung und Sonderbauvorschriften Steinacker
An der Gemeinderatsversammlung vom 4. Juni 2024 wurde über die Teilrevision Nutzungsplanung und die Sonderbauvorschriften Steinacker beraten. Über verschiedene Änderungsanträge der Fraktionen wurde debattiert und abgestimmt und inklusive dieser Abstimmung die neue BZO und Sonderbauvorschriften mit grosser Mehrheit angenommen. Noch unklar ist, ob die IG Pro Altbach oder andere Akteure ein Referendum anstreben (300 Unterschriften notwendig). Um sich auf einen möglichen Abstimmungskampf vorzubereiten, wurde von der Stadt ein Kommunikationsbüro engagiert, das Massnahmen entwickelt, um für Fragen gewappnet zu sein.
Zusammenhang Projekte BZO-Revision und Glattalbahnverlängerung
Bisher wurde kommuniziert, dass die beiden Projekte voneinander «abhängig» seien. Dies ist gemäss rechtlicher Ausgangslage aber nicht korrekt: Es gibt keine direkte rechtliche Abhängigkeit zwischen den beiden Vorlagen. Dies aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der fehlenden Rechtsgrundlage. Aber der Kanton hat in der Vorprüfung zur BZO-Revision die Forderung gestellt, dass im Steinacker die ÖV-Güteklasse B, die grundsätzlich auch durch verdichtete Takte bei der Buserschliessung hergestellt werden kann, gesichert sein muss, damit die BZO-Revision in Kraft gesetzt werden kann. Diese Bedingung ist nun auch in der BZO-Revision so übernommen worden.
Finanzierungsbeschluss Kantonsrat zur Glattalbahnverlängerung
Der weitere Fahrplan zum Finanzierungsbeschluss des Kantonsrats zur Glattalbahnverlängerung sieht vor, dass dieser nach den Sommerferien in den Regierungsrat kommen wird. Mit einem Entscheid des Kantonsrats wird im zweiten Quartal 2025 gerechnet. Dieser untersteht dem fakultativen Referendum (benötigt hierzu sind 5000 Unterschriften).
Ideenwettbewerb Oberfeld
Die erste Phase konnte mit der Veranstaltung vom 14. Mai 2024 abgeschlossen werden. Zur zweiten Phase werden drei von fünf Teams zugelassen. Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung einer "Quartieridee". Die Resultate sind bis Ende 2024 zu erwarten.
Die "zündende" Gesamtidee wurde noch nicht gefunden. Aber durchaus interessante Ansätze seien präsentiert worden. Grundsätzlich geht es darum, dass die einzelnen Arealentwicklungen einen Beitrag zur Gesamtidee leisten.
In der zweiten Phase werden nun drei Veranstaltungen stattfinden:
11. Juli 2024: Schärfung Aufgabenstellung und Absprache mit den verbleibenden drei Teams
1. Oktober 2024: Zwischenbesprechung der Ergebnisse
6. Dezember 2024: Schlussveranstaltung
Danach werden die Ergebnisse in einem Masterplan zusammengefasst, damit ein Schlussprodukt vorhanden ist, auf das sich die Stadt Kloten und die Grundeigentümer:innen einigen können.
Auch den nicht direkt am Prozess beteiligten Grundeigentümer:innen soll im Rahmen eines Feierabend-Biers anfangs 2025 ein Einblick in die Ergebnisse gewährt werden.
Info-Veranstaltungen VBG
Seitens VBG fanden oder finden diverse Info-Veranstaltungen für die Bevölkerung statt, welche bereits intensiv beworben wurden (Anmeldung hier möglich). Das Interesse hielt sich hierbei leider in Grenzen. Auch gibt es zurzeit wenig Interessierte, die das Projektbüro besuchen.
Stand Einspracheverhandlungen VBG
Derzeit laufen die sogenannten ausseramtlichen Einspracheverhandlungen an. Insgesamt gingen 73 Einsprachen ein, die sich in technische Fragen und Entschädigungsfragen einteilen lassen. Bei technischen Fragen, die nicht im Projekt gelöst werden können, entscheidet in erster Instanz das BAV, in zweiter Instanz das Bundesverwaltungsgericht. Bei Entschädigungsfragen ist die Schätzungskommission zuständig.
Stellungnahmen der Ämter an VBG und Ausschreibungsunterlagen
Parallel zu den Einspracheverhandlungen läuft momentan die Ämtervernehmlassung. Der Kanton Zürich hat seine Stellungnahme dem BAV bereits zugestellt, die Stellungnahmen der Bundesämter werden vor den Sommerferien erwartet. Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, werden diese durch die VBG bearbeitet. Darüber hinaus arbeitet die VBG die Ausschreibungsunterlagen für die Bereiche Flughafenkopf (neue Wendeschleife), Bedenseebach, Viadukt und Entlastungsstollen aus. Die Vergabe erfolgt jeweils unter Vorbehalt.
Ausblick
Am Mittwoch, 12. Juni 2024, finden gleich mehrere IG-Anlässe statt. Einerseits haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen des «IG Open Day» für einen Austausch mit dem Vorstand einzuschreiben (siehe Mail vom 28. Mai 2024) und andererseits treffen wir uns zum informellen Feierabend-Bier von 17.30-19.30 Uhr in der Snus-Bar in Kloten. Sollten Sie sich fürs Feierabend-Bier noch nicht an- oder abgemeldet haben, so sind wir Ihnen um eine schnelle Rückmeldung dankbar.
Fragen der Mitglieder
Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Daniel Oeschger (daniel_oeschger@bluewin.ch) oder an ein Vorstandsmitglied. Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.
Daniel Oeschger, Präsident IG Steinacker
079 227 28 27
6. Juni 2024
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