Mit dem April-Newsletter 2023 der IG Steinacker bleiben Sie über alle relevanten Themen aus dem Vorstand und dem Steering-Committee informiert. Bringen Sie sich mit Fragen und Bemerkungen aktiv ein – wir freuen uns, Ihre Themen anzugehen.
Informationen aus dem Vorstand
Destination Building
Planungsrecht und BZO-Teilrevision
Mehrwertausgleich
Kernfragen
Sprossen in Industrie-Zone
Versand Protokoll IG Vereinsversammlung und Mitgliederbeitragsrechnungen
Destination Building
Am 25. April 2023 fand eine erste Sitzung der anliegenden Grundeigentümer:innen der Haltestelle Oberfeld statt. Dabei ging es darum, ein gemeinsames Verständnis zur Positionierung des Gebietes zu erarbeiten und die verschiedenen Areal-Entwicklungen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Am 8. Juni findet eine weiterführende Sitzung dieser Gruppe statt, bei welcher die einzelnen Vorstellungen bezüglich Entwicklung präsentiert werden.
Um ein fundiertes Bild über mögliche Bewohner:innen des Steinackers definieren zu können, hat die IG von der SVIT Schweiz eine Datenbasis "Sinus-Milieus Wohn- und Lebenswelten Schweiz" angeschafft, welche es uns ermöglicht, ein gezielteres Bild der Zukunft zu zeichnen und basierend darauf, die Anforderungen und Bedürfnisse des zukünftigen Steinackers und deren Bewohner:innen einzugrenzen.
Planungsrecht und BZO-Teilrevision
Seit dem 5. April 2023 liegen die Unterlagen zur Revision des kommunalen Richtplanes und zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung für das Gebiet Steinacker öffentlich auf. Diese Auflage dauert noch bis am 5 Juni 2023. Bis dahin können direkt involvierte als auch externe Personen Einwendungen bei der Stadt Kloten einreichen. Nutzen Sie diesen wichtigen Prozess und gehen Sie die Unterlagen durch. Diese liegen entweder im Stadthaus in Kloten auf oder sind auf der Webseite der Stadt Kloten aufgeschaltet.
Der Vorstand ist Ihnen dankbar, wenn Sie uns über Ihre getätigten Einwendungen informieren, so dass wir uns ein Gesamtbild machen und den Prozess aktiv mitverfolgen können. Leiten Sie uns diese nach Möglichkeit an den Präsidenten und die Geschäftsstelle weiter.
Von Seiten entwicklungsorientierter Grundeigentümer:innen sind uns bereits Einwendungen zu nachfolgenden Themen bekannt:
Aufhebung der Pflichtbaulinie Steinackerstrasse
Reduzierung Grünflächenziffer für Baubereich C1 auf 20%
Dachterrassenanteil zu streichen oder zu reduzieren
Erhöhung des Anteils der unterbaubaren Grünflächen oder Artikel zu streichen
Erhöhung zulässige Anzahl von Parkplätzen für Wohnnutzungen auf max. 50% des Normbedarfs
Einräumung planerischer Handlungsspielraum im Bereich Bedenseebach
Einräumung Dichtebonus für eine optionale Überbauung der Steinackerstrasse (soweit diese Möglichkeit eingeräumt werden soll)
Mehrwertausgleich
Alle Grundeigentümer:innen haben anfangs April deren Prognose des Mehrwertausgleichs für ihr Grundstück erhalten. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, bis am 5. Juni 2023 Einwendungen zur gemachten Prognose einzureichen. Jetzige Einwendungen sind wichtig, denn diese überprüfen das Gesamtsystem der Berechnungen, sollten dort aus Ihrer Sicht falsche Annahmen getroffen worden sein. Im Vorstand wurden hier unter anderem Themen wie die der Berechnung zugrunde liegende Quote der Eigentumswohnungen und die Bewertung des heutigen Landwertes diskutiert. Aus dem Kreise des Vorstandes werden hier sicherlich Einwendungen zu obigen Themen eingereicht.
Auch hier ist Ihnen der Vorstand dankbar, wenn Sie allfällige Einwendungen an den Präsidenten und die Geschäftsstelle zur Information weiterleiten würden.
Kernfragen
Eine Überprüfung der Kernfragen war ein zentrales Traktandum an der vergangenen Vorstandssitzung. Dabei wurden verschiedene Bereiche überprüft und der Stand der Arbeiten diskutiert. Der Vorstand ist sich einig, dass Fragen rund um den Verkehr zentral zu beobachten sind und hier weiter ein starkes Augenmerk darauf zu legen. Fragen stellen sich hier beispielsweise zum "Primat des Gewerbebonus beim Verkehr", "Management des Verkehrsflusses allgemein" und "Entwicklung von Fahrtenreglementen".
Sprossen in Industrie-Zone
Specogna Immobilien AG (Patrick Büchi und Thomas Langhart) hat sich mit einer Frage betreffend "Sprossen in der Industrie-Zone" an den Vorstand gewendet. Dabei ging es konkret um folgende Fragestellung:
Ist es korrekt und auch rechtlich verbindlich, dass die in der Teilrevision der BZO im Ergänzungsplan eingezeichneten Sprossen innerhalb der Industriezone nur schematisch eingezeichnet sind und auch bei einer kleineren als auch grösseren Entwicklung auf einer Industrieparzelle KEINE Sprossen durch die entsprechenden Grundeigentümer:innen umgesetzt werden müssen? Heisst also, dass diese erst bei einer allfälligen Umzonung (und Integration einer solchen Sprosse in einer neuen Teilrevision) in XY-Jahren umgesetzt werden müssten?".
Der Vorstand hat diese wichtige Frage mit der Stadt Kloten geklärt und folgende Antwort erhalten:
Der Geltungsbereich der Sonderbauvorschriften Steinacker (Akten der öffentlichen Auflage vom 5.4.-5.6.23) ist deckungsgleich mit der neuen Zentrumszone Z6. Die in der Industriezone verbleibenden Grundstücke sind somit von den Sonderbauvorschriften und vom Ergänzungsplan nicht betroffen bzw. können diese auch gar nicht in Anspruch nehmen. Die im Ergänzungsplan eingetragenen Sprossen ausserhalb des Geltungsbereichs der Sonderbauvorschriften (d.h. in der Industriezone) haben nur informativen Charakter und sind rechtlich für die Grundeigentümerschaften nicht verbindlich und auch nicht zu realisieren. Sie zeigen lediglich auf, wie bei einer allfälligen späteren Umzonung von weiteren Teilgebieten von der Industriezone in die Zentrumszone Z6 das Sprossensystem ergänzt würde.
Im Ergänzungsplan zu den Sonderbauvorschriften Steinacker (Akten der öffentlichen Auflage vom 5.4.-5.6.23) wird darum zwischen den rechtsverbindlichen Sprossen innerhalb des Geltungsbereichs der SBV (dunkelblau punktierte Sprossen) und den informativen Sprossen in der verbleibenden Industriezone (hellblau punktierte Sprossen) unterschieden.
Haben auch Sie Fragen, dann kommen Sie auf den Vorstand zu und spiegeln Sie uns Ihre Anliegen.
Versand Protokoll IG Vereinsversammlung und Mitgliederbeitragsrechnungen
In den kommenden Tagen werden Sie per E-Mail das Protokoll der Vereinsversammlung als auch die Mitgliederbeitragsrechnung erhalten. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Mitgliederbeitrag termingerecht begleichen.
Informationen aus dem Steering Committee (monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)
Planungsrecht
Mehrwertausgleich
Bauprojekt Glattalbahn-Verlängerung
Bauprojekt Bedenseebach und Einlaufbauwerk
Planungsrecht
Die öffentliche Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision des kommunalen Richtplans und zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Steinacker vom 5. April 2023 wird als sehr gelungen beurteilt. Am Stand der VBG kamen vor allem kritische Voten zur Querung der Schaffhauserstrasse durch die Glattalbahn und es besteht bei der Bevölkerung teilweise eine falsche Vorstellung, dass der Altbach "zugedeckt" wird. Die öffentliche Auflage dauert noch bis am 5 Juni 2023 und bis dann müssen Einwendungen eingereicht werden.
Mehrwertausgleich
Bis am 5.6.23 können die Grundeigentümerschaften zur Mehrwertprognose Stellung nehmen (Briefversand vom 5.4.2023). Sollten nun Fragen zur Mehrwertprognose entstehen, so können diese per E-Mail an Andi Stoll gestellt werden. Es gibt – wenn möglich – eine summarische Beantwortung und/oder bei komplexen Fragen ein klärendes Gespräch. Hinweis: Die prognostizierten Landpreise sind durchschnittliche "Erwartungswerte" für das ganze Gebiet und nicht individuell zugeschnitten auf konkrete Planungsabsichten von Grundeigentümerschaften.
Bauprojekt Glattalbahn-Verlängerung
Los 1 und 3 haben das Bauprojekt abgegeben. Los 2 hat das Bauprojekt Ende April abgeben. Die Abnahme ist Mitte Juni 2023 vorgesehen. Die Einreichung des Plangenehmigungsgesuchs ist nach den Sommerferien. Die öffentliche Auflage wird im Herbst stattfinden. Zurzeit werden neue Visualisierungen und ein 3D-Modell hergestellt.
Bauprojekt Bedenseebach und Einlaufbauwerk
Am 23. März 2023 fand ein Austausch/Information seitens VBG mit den betroffenen Grundeigentümer:innen statt. Im Bauprojekt ist die Linienführung des Beedenseebachs zwischen der Steinackerstrasse und dem Altbach im Sinne einer Gleichbehandlung je zur Hälfte auf den Parzellen von Implenia und Eberhard. Die Linienführung kann auf eine zukünftige Bebauung angepasst werden (z.B. geschwungene Linienführung). Dazu ist eine spätere Projektänderung nötig. Im Ergänzungsplan zu den Sonderbauvorschriften sind die Baubereichsbegrenzungslinien ebenfalls parallel zur Grundstücksgrenze eingezeichnet (mittig der Bach). Die Stadt Kloten wird nach der öffentlichen Auflage prüfen, ob eine flexiblere Lösung für die Baubereichsbegrenzungslinie gefunden werden kann. Die IG führte mit den Grundeigentümer:innen, die vom verlegten und eingedolten Beedenseebach zwischen Bassersdorferstrasse und Steinackerstrasse betroffen sind, ein Gespräch. Beide Grundeigentümer:innen können sich vorstellen, dass der Beedenseebach auch hier offen geführt werden könnte. Die VBG ist für eine solche Lösung offen - den Grundeigentümer:innen wird empfohlen, dazu mit einer konkreten Idee auf die VBG zuzukommen. Zu beachten ist, dass die Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Entwicklungen zu beachten ist (Bach offen führen, Arealentwicklungen etc.).
Ausblick
Am 12. Juli 2023 planen wir eine Neuauflage des Feierabend-Biers. Dabei werden die abgeschlossene Lärmstudie den anwesenden Grundeigentümer:innen präsentiert und offene Fragen beantwortet. Blockieren Sie sich diesen Termin bereits heute in Ihrer Agenda. Wir kommen zeitnah mit weiterführenden Informationen zum Anlass auf Sie zu.
Fragen der Mitglieder
Weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris.vanwezemael@ivo.swiss). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.
Men Keller, Präsident IG Steinacker
15. Mai 2023
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