Von Fabian Rieder und Joris Van Wezemael, fachliche Begleitung der IG Steinacker
Mit der «Vision Steinacker» strebt die Stadt Kloten eine Transformation des Industrie- und Gewerbegebietes Steinacker in ein Mischquartier an. Doch was ist eine Transformation? Was bedeutet die Umzonung für das Gebiet Steinacker und für die einzelnen Grundeigentümer*innen? In unserem heutigen Blog-Eintrag möchten wir Ihnen Antworten auf diese Fragen geben.
Mit der Industrialisierung und den damit neu entstandenen Fabriken trennten sich für viele Arbeitstätige der Wohn- und Arbeitsort örtlich. So entstand die Nutzungsplanung, welche Zonen einheitlicher Nutzung bestimmt. Es galt in der Folge zu bestimmen, wo welche Nutzung ihren «richtigen» Ort finden kann. So wurden etwa Fabriken mehrheitlich an Siedlungsrändern erstellt. Ein «Zonierungsschub» erfolgte mit den neuen Möglichkeiten der Mobilität ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert - zuerst mit der Eisenbahn, dann dem Automobil und der Luftfahrt. Das «Pendeln» über immer grössere Distanzen wurde alltäglich. Heute wird die Zonenplanung oft auch kritisch betrachtet. Sie generiert Verkehr und nicht selten öde und monofunktionale Quartiere. Zudem hat sich die Industrie stark verändert – die Mobilität befindet sich in einem rasanten Wandel – neue urbane Mischungen werden denkbar.
Kloten, die Luftfahrt und der Steinacker
Mit der Luftfahrt wurde das bis dahin beschauliche Kloten in eine neue Ära katapultiert. Vor der Eröffnung des Interkontinental-Flughafens 1953 war Kloten ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf mit etwa 2'000 Einwohner*innen. Ein rasantes Bevölkerungswachstum setzte ein und im Jahr 1961 wurde erstmals die Marke von 10'000 Einwohner*innen überschritten und Kloten damit zur 13. Stadt des Kantons Zürich. In den folgenden Jahrzehnten ist die Bevölkerungszahl der Stadt Kloten bis Ende 2019 auf 20'000 Einwohner*innen angestiegen.
Ein Vergleich der Landeskarten von 1953 und 2020 zeigt die rasante Veränderung der Stadt Kloten und im Besonderen im Gebiet Steinacker. Der «steinige Acker» entwickelte sich zum gewerblichen und industriellen Herz der Stadt Kloten. Gleichzeitig wuchs die Anzahl der Beschäftigten in Kloten auf rund 37'000 Personen im Jahr 2017 an.
Grafik: Links: Landeskarte 1953, der Steinacker noch praktisch unbebaut / Rechts: Landeskarte 2020 (Quelle: swisstopo)
Das ausserordentliche Verhältnis von 20’000 Einwohnenden zu 37'000 Arbeitnehmenden macht augenblicklich klar, dass nicht alle in Kloten Arbeitstätigen auch vor Ort wohnen können. In Kloten fehlt Wohnraum, und der massive Überschuss an Arbeitnehmenden in der Gemeinde generiert natürlicherweise Pendelverkehr.
Mit der Vision Steinacker hat die Stadt Kloten ein Leitbild erarbeitet, um das Industrie- und Gewerbegebiet Steinacker in ein Mischquartier zu transformieren. Diese Transformation bedingt planungsrechtlich eine Umzonung.
Grafik: Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Zonenplan der Stadt Kloten (Quelle: Kanton Zürich, GIS-Browser: https://maps.zh.ch)
Im Zonenplan und in der Bau- und Zonenordnung (BZO) ist die rechtliche Grundlage für die heutige Nutzung mit Vorschriften, Geboten und Verboten definiert. Bei einer Umzonung werden die Nutzungen, die Nutzungsmasse und damit verbunden die dazugehörigen Vorschriften geändert. Im Steinacker ist geplant, dass neben der Gewerbenutzung auch Wohnnutzung zugelassen wird. Die Verlängerung der Glattallbahn ist rechtlich gesehen keine Bedingung für die Umzonung. Die Glattalbahn indes muss im Rahmen der Finanzierung durch das 4. Agglomerationsprogramm genügend Fahrgastpotenzial nachweisen können.
Nachfolgender Balkenplan zeigt die einzelnen Schritte der Umzonung sowie die Mitwirkungs- und Einsprachemöglichkeiten im Detail auf. Ungefähr Ende 2022 / anfangs 2023 wird der erarbeitete Entwurf in der öffentlichen Auflage der breiten Bevölkerung vorgestellt. In dieser Phase sind in der Mitwirkung Einwendungen durch alle möglich. Es erfolgt im Anschluss eine Überarbeitung, in welcher auf die Einwendungen eingegangen werden muss. Werden Einwendungen nicht berücksichtigt, ist dies zu begründen. Nach der Genehmigung durch die Baudirektion – welche auf etwa Ende 2023 geplant ist – besteht die Möglichkeit, Rekurs dagegen einzulegen. Rekurse werden in erster Instanz vom kantonalen Baurekursgericht behandelt. Ein allfälliges Urteil des Baurekursgerichts kann in zweiter Instanz beim kantonalen Verwaltungsgericht und in dritter Instanz beim Bundesgericht angefochten werden.
Grafik: Zeitliche Übersicht der geplanten Umzonung (Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung)
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