Neues aus der IG Steinacker
Der Dezember-Newsletter der IG Steinacker enthält die aktuellsten Informationen aus dem Vorstand und dem Steering-Committee. Mit dem Newsletter bleiben Sie über die relevanten Themen informiert.
Informationen aus dem Vorstand
Rückblick
Ausblick
Weihnachtsgruss
Rückblick Nach einer kurzen Reflektion der vergangenen Sitzungen (Planungsrechts, Lärmthemen, etc.) mit der Stadt hat der Vorstand auf die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums zurückgeblickt. Man ist sich einig: es macht allen Vorstandsmitgliedern nach wie vor sehr viel Spass, sich gemeinsam in der IG und für diese umfangreiche Transformation zu engagieren. Die verschiedensten Themenbereiche werden sorgfältig und ausgewogen auf die Schultern der Vorstandsmitglieder verteilt und alle geben sich intensiv in den Prozess ein und lernen täglich Neues. Und dies immer unter dem Fokus des Vereinszweckes: den Bestand zu sichern und Entwicklung zu fördern. Alle Grundeigentümer:innen sollen, egal ihrer kurz- bis mittelfristigen Ausrichtung, einen maximalen Nutzen aus der Transformation generieren. Die IG hat sich eine starke Verhandlungsposition geschaffen und wird von der Stadt Kloten und der VBG wie auch anderen Ämtern als unverzichtbarer und aber auch fordernder Partner angesehen. Mit der Entwicklung des Projektes sind wir mehrheitlich sehr zufrieden und alle sind gewillt, die Arbeiten auch im 2022 mit viel Herzblut und der nötigen eisernen, konsequenten und gleichzeitig partnerschaftlichen Hand weiter- zuführen. Im Jahresbericht werden Sie detailliert auf die Projekte und die geleisteten Arbeit zurückblicken können.
Ausblick
Fürs Jahr 2022 nehmen wir uns wiederum viel vor. Das Planungsrecht als auch die Lärmthemen werden wir akribisch begleiten und auch dem Verkehr und der Mobilität sowie der Qualitätsdefinition des Gebietes grosse Beachtung schenken. Und weiterhin sind wir bestrebt, sowohl für die Bestandesorientierten und deren Betriebsfortführung als auch für die Entwicklungsorientierten eine optimale Basis für deren mittel- bis langfristigen Vorhaben zu garantieren. Wir werden Sie im Rahmen der Vereinsversammlung über die Kernziele vertieft informieren.
Weihnachtsgruss Seitens Vorstand möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Mitgliedschaft bei der IG Steinacker bedanken. Wir spüren Ihr Vertrauen in unsere Arbeiten und werden auch im kommenden Jahr unsere Kräfte und Ressourcen pragmatisch und zielführend für Sie einsetzen. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren Unternehmen besinnliche Weihnachten verbunden mit einem optimistisch geprägten Blick in die Zukunft.
Informationen aus dem Steering Committee (monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)
Planungsrecht
Strassenlärmgutachten
Mehrwertabgabe
Gestaltung Steinacker
Gestaltung Altbachraum und Brücke
Planungsrecht Die Stadt Kloten zusammen mit Philipp Lenzi von der EG Raumentwicklung GmbH haben dem Vorstand der IG in zwei Sitzungen einen Einblick in die "Werkstatt" der Arbeiten zum Planungsrecht ermöglicht und deren Gedanken aufgezeigt. Dabei konnte die IG kritische Einwendungen platzieren und auch Verständnisfragen klären. Themen wie Höhenbeschränkungen, Nutzungsziffern, Parkplatzregime, Perimeter für Hochhäuser, Anteil preisgünstiger Wohnungsbau und Entwicklungszellenboni werden nun nochmals überarbeitet und fliessen (nach erneuter Rücksprache der anwesenden Parteien) in den Entwurf der Teilrevision der BZO und der Sonderbauvorschriften ein. Dieser Entwurf soll dann ca. Ende Februar 2022 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden. Dieser prüft den Entwurf auf Richtigkeit und Machbarkeit und spiegelt sein Antworten/Auflagen im Zeitraum von zwei bis vier Monaten der Stadt Kloten. Danach werden wo nötig Anpassungen getroffen, damit die Vorlage öffentlich während 60 Tagen aufgelegt werden kann. Während der Auflage kann jedermann eine schriftliche Einwendung mit Anträgen bei der Stadt platzieren, was allenfalls nochmals zu einer Überarbeitung führen wird. Die finale Fassung wird dann dem Gemeinderat vorgelegt. Nach deren "Absegnung" wird die neue BZO zunächst dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung werden die Beschlüsse des Gemeinderates und des Kantons gemeinsam zum Rekurs ausgeschrieben. Die Frist beträgt 30 Tage, Rekursinstanz ist das Baurekursgericht Zürich.
Strassenlärmgutachten
Im nördlichen Teil der Steinackerstrasse (also zwischen Steinackerstrasse und Bassersdorferstrasse) konnte der Nachweis für eine Wohnnutzung (ES III) erbracht werden. Der Gestaltungsspielraum ist jedoch eingeschränkt, kann aber durch ein gemeinsames Entwickeln mehrerer Parzellen erhöht und dadurch gute städtebauliche und frei- räumliche Lösungen möglich werden. Durch eine Anpassung des Temporegimes auf den beiden Strassen könnte zusätzlich eine weitere Entspannung der vorhandenen Einschränkungen erreicht werden. Eine Temporeduktion ist momentan aber nicht vorgesehen.
Mehrwertabgabe Nachdem der Gemeinderat bereits den Mehrwertabgabesatz auf 20% festgelegt hat, wurde nun die Verordnung über den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds vom Stadtrat an den Gemeinderat verabschiedet. Der Gemeinderat wird voraussichtlich bis März 2022 darüber entscheiden. Den Entwurf finden Sie hier. Das Reglement regelt die Verwendung der Fondsgelder. Alternativ zur rein monetären Mehrwertabgabe können auch städtebauliche Verträge abgeschlossen werden. Bis zur Überweisung der Nutzungsplanungsänderung an den Gemeinderat müssen solche Verträge voraussichtlich vorliegen. Dies bedeutet, dass eine Vereinbarung bis Frühling/Sommer 2023 vorliegen muss. Ein Mustervertrag, erstellt durch die Stadt Kloten, soll bis Mitte 2022 vorliegen.
Gestaltung Steinacker
Die Informationsveranstaltungen der VBG für die Grundeigentümer:innen haben stattgefunden. Dabei wurden Veränderungen gegenüber dem Vorprojekt transparent und offen aufgezeigt, und erste Fragen der Anwesenden beantwortet. Aus Sicht der VBG waren diese Treffen zielführend und konstruktiv. Einige zusätzliche Pendenzen wurden erfasst und vereinzelt auch Nachfolge-Sitzungen vereinbart. Sehr erfreulich war, dass bis auf zwei bis drei Ausnahmen sämtliche Grundeigentümer:innen die Veranstaltungen besucht haben.
Gestaltung Altbachraum und Brücke
Die VBG hat überprüft, ob am Altbachweg (Industriestrasse bis Gemeindegrenze) die Velofahrer oder die Fussgänger näher beim Altbach geführt werden sollen. Dabei wurden Aspekte der Sicherheit, Erlebbarkeit, Durchgängigkeit aber auch bauliche Randbedingungen (z.B. Entwässerung) gegeneinander abgewogen. Basierend darauf wurde der Entscheid gefällt, dass die Velofahrer näher beim Bach geführt werden und sich somit in Bezug auf die Führung keine Änderungen gegenüber dem Vorprojekt ergeben. Basierend auf dem Konzeptentscheid werden nun die Pendenzen aus den Eigentümergesprächen angegangen. Die VBG wird anlässlich der Steering-Sitzungen über den Fortschritt der Planung und den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Grundeigentümern informieren. Ausstehend ist nach wie vor der Entscheid zum Umgang mit der Brücke Industriestammgleis über den Altbach.
Ausblick
Wie im letzten Newsletter erwähnt, laden wir Sie am Donnerstag, 27. Januar 2022, zum ersten Fachreferat mit Feierabend-Bier im Jahr 2022 ein. Der Lärmingenieur Andreas Suter wird Sie bei dieser Gelegenheit auf die Thematik Lärm sensibilisieren und Ihnen die bisherigen Erkenntnisse der Betriebs- und Strassenlärmgutachten aufzeigen und die Möglichkeiten und Einschränkungen für Bestandes- als auch Entwicklungsorientierte erläutern. Reservieren Sie sich diesen Termin ab 16.30 Uhr - eine separate Einladung durch die IG erfolgt zeitnah. Mit einer Teilnahme sind auch Sie nahe am Thema dran und können Ihre Fragen und Anliegen direkt platzieren. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Die Vereinsversammlung 2021 der IG Steinacker wurde auf den 31. März 2022 (wohl ab 17.00 Uhr) fixiert. Wir hoffen, mit der frühzeitigen Ankündigung möglichst alle Mitglieder der IG an der Versammlung begrüssen zu dürfen.
Fragen der Mitglieder
Bisher haben uns noch keine Fragen der Mitglieder erreicht. Wir gehen davon aus, dass Sie demnach keine offenen Punkte haben. Falls trotzdem, dann nutzen Sie die Möglichkeit, und richten Sie Ihre Fragen und Anregungen am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris.vanwezemael@ivo.swiss). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.
Men Keller, Präsident IG Steinacker
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