Was bedeutet Destination Building im Steinacker? Sind alle Kernfragen beantwortet? Und weshalb sollten Sie sich den 5. April 2023 und die Frist von 60 Tagen notieren? Dies und mehr erfahren Sie in unserem Februar-Newsletter.
Informationen aus dem Vorstand
Destination Building
Kernfragen
Mitgliederbeiträge
Herzlichen Dank
Destination Building
Nachdem die wichtigsten Weichen im Planungsrecht mit der öffentlichen Auflage der BZO gestellt sind, geht es in die nächste Phase der Zusammenarbeit mit der Stadt Kloten. Der Vorstand setzt sich vehement für eine zeitgemässe, attraktive und funktionierende Transformation des Gebietes Steinackers ein. Dabei geht es vorgängig um die Klärung der Fragen "warum", "wie" und "was" der Steinacker in Zukunft sein soll. Es sollen Möglichkeitsräume, Lagequalitäten und Objektqualitäten geschaffen werden und aus dem Bestand weiterentwickelt werden. Arbeitskräfte als auch Unternehmen sollen weiterhin uneingeschränkt arbeiten können und dabei von einer Attraktivitätssteigerung des Standortes in Bezug auf Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, Restauration und Erholung profitieren. Entwicklungsorientierte sollen deren Ertragspotentiale und Grundstückwerte steigern und durch eine lebendige, attraktive Destination auch von einer besseren Vermietbarkeit (Wohn- und Gewerbeflächen) und niedrigeren Leerstandrisiken Vorteile erzielen. Als Basis der Quartierentwicklung dienen die Vision und die Entwicklungsprinzipien (Basis der Sonderbauvorschriften) der Stadt Kloten und die aktive Integration der Grundeigentümer:innen in diesen Prozess.
Kernfragen
Sicherlich erinnern Sie sich an die von den bestandes- und entwicklungsorientierten Grundeigentümer:innen erstellten Kernfragen, welche der Stadt Kloten und der VBG zur Beantwortung vorgelegt wurden. Der Vorstand hat die Antworten und Rückfragen erneut überprüft und wird noch offene Themen und Resultate direkt mit den Verantwortlichen der Stadt Kloten und der VBG nochmals aufnehmen. Es geht hier um vertiefende Abklärungen beispielsweise betreffend Lärm (heutige und zukünftige Gesetzgebung), Verkehr (Verkehrs- und Mobilitätskonzepte) und Finanzen (Finanzierungsplan Stadt Kloten 2022-2027). Hinzu kommt die Klärung der Verantwortlichkeiten betreffend Destination Building und allgemein benötigter Infrastrukturen.
Mitgliederbeiträge
Die an der Generalversammlung genehmigten Mitgliederbeiträge werden Ihnen zeitnah in Rechnung gestellt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie diese fristgerecht bezahlen und uns dadurch allfällige Mehrarbeit ersparen.
Herzlichen Dank
Für Ihr zahlreiches Erscheinen an der Generalversammlung vom 15. März 2023 dankt Ihnen der IG-Vorstand von Herzen. Es ist uns ein Zeichen, dass Sie sich mit der Transformation auseinandersetzen und dabei mit Ihrer Mitgliedschaft ebenso ein grosses Vertrauen und Interesse in die Arbeiten des Vorstandes haben. An dieser Stelle
möchten wir uns auch bei Daniel Jagmetti und Markus Oberholzer für deren genaue Prüfung der Vereinsrechnung als auch der wertigen Verbesserungsvorschläge betreffend Rechnungslegung bedanken. Ebenso danken wir Roman Anliker für seine Zusage als Revisor (Nachfolger von Daniel Jagmetti) des nächsten Vereinsjahres zusammen mit Markus Oberholzer.
Informationen aus dem Steering Committee (monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)
Planungsrecht
Mehrwertausgleich
Rund um die Haltestelle
Standort Schulhaus
Bauprojekt Glattalbahn
Bauprojekte Bedenseebach und Einlaufbauwerk
Planungsrecht
Die Teilrevision der BZO Steinacker ging am 7. März in den Stadtrat mit dem Antrag, diese zuhanden der öffentlichen Auflage von 60 Tagen freizugeben. Ebenso die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans. Die öffentliche Informationsveranstaltung zu den beiden Vorlagen findet am 5. April 2023 um 18 Uhr im Zentrum Schluefweg statt. Die entsprechende Einladung wurde durch die Stadt Kloten verschickt.
Die formellen Vorgaben für eine "Einwendung" sind gering. Wichtig ist, dass klar hervorgeht, wer die Einwendung eingereicht hat (Absender:in), was genau geändert werden soll (konkreter Antrag mit Bezug zur relevanten Vorschrift und Begründung) und dass diese innerhalb der öffentlichen Auflage (60 Tage) eingereicht wird. Die Stadt Kloten wird auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen, welches auf der Homepage aufgeschaltet wird. Die Einwendungen werden im Planungsbericht "anonym" abgehandelt und es wird begründet, weshalb eine Einwendung berücksichtigt wird oder nicht. Eine Einwendung ist nicht Voraussetzung für ein späteres Rekursverfahren gegen die Vorlage. Es handelt sich lediglich um die formelle Gewährung des rechtlichen Gehörs. Eine Einwendung muss schriftlich entweder per Briefpost (Stadt Kloten, Andreas Stoll, Kirchgasse 7, 8302 Kloten) oder aber auch per E-Mail (andreas.stoll@kloten.ch) gestellt werden.
Mehrwertausgleich
Fahrländer Partner nimmt zurzeit die Mehrwertermittlung vor, die sich durch die geplante Um- und Aufzonung ergibt. Am 22. März 2023 wird der Vorstand der IG vorinformiert. Zirka anfangs April erhalten alle Grundeigentümer:innen für ihre Grundstücke die Mehrwertermittlung mit Erläuterungen per Post zugestellt. Dazu kann im Rahmen der öffentlichen Auflage (60 Tage) ebenfalls schriftlich Stellung genommen werden.
Rund um die Haltestelle
In verschiedenen Gesprächen mit der IG und bauwilligen Grundeigentümer:innen hat sich gezeigt, dass ein grosser Abstimmungsbedarf besteht. Einerseits betrifft dies die "öffentlichen" Flächen, welche gemäss Vision sehr viel leisten müssen (Platz für Sharing-Angebote, Aufenthalt, Identität, Bäume, Treffpunkte etc.), andererseits aber auch die Arealentwicklungskonzepte, die nur gemeinsam und koordiniert ein attraktives Stück "Steinacker" entstehen lassen können. Gemeinsam mit IVO (Geschäftsstelle der IG) hat die Stadt Kloten diesbezüglich bereits Gespräche geführt und über ein mögliches Vorgehen diskutiert. Die Resultate werden zeitnah in Workshops mit den Betroffenen und dem IG Vorstand diskutiert.
Die Stadt Kloten erachtet es als wichtig, dass sie selbst diesen Gestaltungs-Prozess (was? wie? wer?) anstösst. Anspruch und Wirklichkeit müssen in Übereinstimmung gebracht werden und es ist zu klären, wer in welchem Thema den Lead übernimmt.
Standort Schulhaus
Am Standort "Mühle" wird in Zusammenarbeit mit den Eigentümer:innen der Bau eines Schulhauses diskutiert. Ein sehr ähnliches Projekt wird in der Stadt Zürich (Manegg) bald eröffnet. Das Projekt wird über eine Brücke erschlossen und das Dach wird mangels Aussenraum als Pausenplatz und öffentlichen Raum genutzt. Eine Besichtigung des Projektes Manegg wird geplant und daraus weitere Erkenntnisse gezogen.
Bauprojekt Glattalbahn
Das Bauprojekt wurde der erweiterten Projektleitung (kantonale Fachstellen, Flughafen und Stadt Kloten) zur Vernehmlassung übergeben. Die Rückmeldungen sind eingegangen und werden nun verarbeitet. Ziel ist es, dass die Grundeigentümer:innen im Juni 2023 nochmals über den Stand des Projektes informiert werden.
Bauprojekte Bedenseebach und Einlaufbauwerk
Auf Wunsch der IG soll auch das Bauprojekt Bedenseebach südlich der Steinackerstrasse und das Einlaufbauwerk mit den betroffenen Grundeigentümer:innen besprochen werden. Der Austausch ist für den 23.3.2023 terminiert.
Ausblick
Nach einer informativen Generalversammlung freut sich der Vorstand, die präsentierten und von den Mitgliedern genehmigten Arbeiten weiterzuführen. Das Destination Building wird zwar viel von unserer Zeit in Anspruch nehmen, doch werden wir genauso den Fokus auf Themenbereich wie Planungsrecht, Mehrwertausgleich, Lärm, Verkehr, Energie etc. legen. Einen wichtigen Meilenstein wird uns die Stadt Kloten am 5. April 2023, um 18 Uhr, im Zentrum Schluefweg präsentieren. Bei der öffentlichen Informationsveranstaltung orientiert sie über die Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung und über die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung für das Gebiet Steinacker. Ebenfalls ab dem 5. April 2023 liegen die Akten für 60 Tage öffentlich im Stadthaus Kloten, 7. Stock, Büro 710, zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig werden die Akten auch auf der Internetseite der Stadt Kloten aufgeschaltet. Wie weiter oben beschrieben, müssen Einwendungen bis am 5. Juni 2023 schriftlich eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, die Akten unbedingt einzusehen und wenn nötig und gewünscht vom Einwendungsrecht Gebrauch zu machen.
Fragen der Mitglieder
Und weiterhin gilt: haben Sie offene Punkte, Rückfragen oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris.vanwezemael@ivo.swiss). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.
Men Keller, Präsident IG Steinacker
17. März 2023
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