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Newsletter Februar 2022

Der Februar-Newsletter der IG Steinacker enthält die aktuellsten Informationen aus dem Vorstand und dem Steering-Committee. Mit dem Newsletter bleiben Sie über die relevanten Themen informiert.

Informationen aus dem Vorstand

  • Nachhaltigkeit

  • Mehrwertabgabe in Industrie- und Gewerbezonen

  • Erschütterungen

Nachhaltigkeit Im vergangenen Jahr hat sich die IG in zwei Workshops mit der Thematik Nachhaltigkeit auseinandergesetzt, um gegenüber der Stadt Kloten eine Haltung zu formulieren. Die Erkenntnisse wurden in einem Visions-Entwurfspapier zusammengefasst und darin Leitsätze formuliert. Im Rahmen einer Folgesitzung innerhalb des Vorstandes, bei welchem auch Marc Osterwalder teilnahm, haben wir diese Vision mit dem Branchenspezialisten Taco Holthuizen von «eZeit» aus Berlin gespiegelt und ergänzt. Herr Holthuizen hat uns dabei interessante Einblicke in bereits realisierte, nachhaltige Umsetzungen erlaubt. Er ist überzeugt, dass im Steinackergebiet eine wirtschaftlich attraktive und qualitativ zeitgemässe Nachhaltigkeit möglich und auch zwingend ist. Wichtig war auch seine Aussage, dass eine etappierte Umsetzung durchaus möglich und wohl in unserem Projekt auch zielführend sei.

Mehrwertabgabe in Industrie- und Gewerbezonen

Wo durch die Revision der BZO und des Planungsrechtes ein Mehrwert für Grundeigentümer:innen geschaffen wird, wird auch eine Mehrwertabgabe an die Stadt Kloten fällig. Bislang wurde dieser Aspekt jedoch erst mit Blick auf die Umzonung der Industrie- und Gewerbezone in eine Zentrumszone (Z6) verfolgt, da sich dort die Entwicklungsmöglichkeiten für die Grundeigentümer:innen stark verändern werden. Gemeinsam mit der IG stellt sich die Stadt Kloten neu auch die Frage, ob für die in der Industrie- und Gewerbezone verbleibenden Grundeigentümer:innen ein Erhöhung der jetzigen Baumassenziffer (BMZ) von 10 auf neu 12 gewünscht sei, um auch dort Entwicklungsmöglichkeiten zu erhöhen. Die IG hat diese Thematik aufgenommen und bei betroffenen Grundeigentümer:innen nachgefragt. Die Mehrheit wäre für eine Erhöhung der BMZ von 10 auf 12. Aber nur unter der Voraussetzung, dass ein Ausnützen bis zur heutigen Regelung (BMZ 10) von der Mehrwertabgabe befreit bliebe. Wer dann über eine BMZ von 10 hinaus entwickle, solle verständlicherweise einer Mehrwertabgabe unterstellt werden. Die IG wird in dieser Sache nahe im Dialog mit der Stadt bleiben. Wichtig scheint uns, dass auch in der Industrie- und Gewerbezone die Möglichkeit einer erhöhten Entwicklung zwingend geschaffen werden muss.

Erschütterungen Gemäss Gesamtterminprognose der VBG ist vorgesehen, 2026 mit dem Bau der Glattalbahn zu beginnen. Die VBG und die IG möchten die Grundeigentümer:innen und Betriebe im Steinacker mit möglichst viel Vorlaufzeit über Vorgänge informieren, welche unter Umstanden zu Beeinträchtigungen für Ihre Betriebe und/oder Ihre Mieter:innen führen könnten. Der Bau der Glattalbahn-Verlängerung durch die Steinackerstrasse tangiert während der Bauphase möglicherweise erschütterungssensible Prozesse und Nutzungen von ansässigen Unternehmungen. Beispielsweise können Mikrowaagen, Anlagen für bildgebende Verfahren, Alarmanlagen, hochpräzise Schleifmaschinen und weiter Anlagen äusserst empfindlich auf Erschütterungen von aussen reagieren.

Die VBG hat deshalb ein Faktenblatt zum Thema Erschütterungen erstellt: dieses finden Sie als Mitglied der IG hier (Anmeldung auf der Webseite erforderlich). Im Auftrag der VBG bitten wir Sie, Hans Jörg Brun (hansjoerg.brun@ivo.swiss) zu informieren, sollten Sie für Ihren Betrieb und/oder Ihre Mieter:innen Probleme aufgrund von Erschütterungsthematik erwarten.

Informationen aus dem Steering Committee (monatlicher Austausch zwischen Stadt Kloten, VBG und IG)

  • Planungsrecht und Teilrevision BZO

  • Lärmvorschriften

  • Mehrwertausgleich allgemein

  • Gestaltung Steinackerstrasse


Planungsrecht und Teilrevision BZO Die Vorlage zur Teilrevision der BZO Steinacker ging am 7.2.2022 in die Baukommission und am 15.2.2022 in den Stadtrat zur Verabschiedung zuhanden der kantonalen Vorprüfung (= fachliche und planungsrechtliche Prüfung). Der politische Diskurs und die Diskussionen mit der IG, den Grundeigentümern und der Bevölkerung werden bis im Herbst geführt (zeitlich und inhaltlich abgestimmt auf die Revision des kommunalen Richtplans). Dabei wird die Stadt Kloten eine intensive Öffentlichkeitsarbeit führen, um alle Stakeholder entsprechend einzubinden.

Lärmvorschriften Bei einem Fachaustausch mit Mathias Eisenring (kant. Fachstelle Lärmschutz), Philipp Lenzi und Andi Stoll wurde bestätigt, dass die planungsrechtliche Einführung der Wohnnutzung (Z6) und deren Realisierung bei bestehenden Betrieben keine Sanierungspflicht auslöst. Beim Bau und Betrieb neuer Bauten und Anlagen sei jedoch zwingend der Planungswert ES III (mässig störend) einzuhalten. Ob für eine gute Wohnqualität in den Sonderbauvorschriften erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz zu stellen sind, wird derzeit noch geprüft. Ebenso wird aus Sicht Lärmschutz der Wohnanteil insbesondere entlang der Bassersdorferstrasse vertieft untersucht. Denn ein tieferer Wohnanteil angrenzend an Lärmquellen würde für diese Parzellen wohl mehr Spielraum für gute Lösungen in der Anordnung der Wohnungen bringen. Im Erläuterungsbericht zur BZO-Teilrevision gilt es eine Interessensabwägung betreffend Lärmschutz, Wohnraumförderung. Städtebau und anderen Themen vorzunehmen und den Wohnanteil dadurch zu begründen.

Mehrwertausgleich allgemein Mit den Unternehmen Fahrländer Partner und Baumberger Rechtsanwälte hat die Stadt Kloten zwei renommierte Partner gefunden, welche die Stadt bei der kommenden Mehrwertermittlung fachlich und juristisch unterstützen wird. Die beiden Unternehmen arbeiten gemeinsam bereits erfolgreich an der Mehrwertermittlung für die Umzonung des Gebietes Hohrainli zusammen.


Gestaltung Steinackerstrasse Die Projektierung kommt gut voran. Aktuell beschäftigt sich die VBG mit der Werkleitungsplanung sowie der Platzierung der Fahrleitungsmasten und Gestaltungselementen (insbesondere Zäune). Zudem wird vor der Wendeschlaufe der Bahn bei der heutigen Waschanlage eine zusätzliche Möglichkeit eines U-Turns (aus Richtung Kloten) geprüft. Ebenso wird nun eine Verkehrssimulation aufgebaut und geprüft, ob das Modell sensitiv genug ist, um daraus auch Schlüsse auf die Anzahl Parkplätze im Gebiet zu gewinnen und ob auch Auswirkungen auf das Verkehrssystem abgebildet werden können. Im laufenden Prozess führt die VBG zudem zahlreiche Einzelgespräche mit Grundeigentümer:innen zu ausgewählten Themen durch.

Ausblick Per heute, 1. März 2022, kehrt unser Präsident Men Keller aus seinem Sabbatical zurück und freut sich, die Geschicke der IG wieder zu lenken. Wir danken an dieser Stelle Heinz Eberhard für die effiziente und tadellose Übernahme der Arbeiten als Vize-Präsident. Am 31. März 2022 findet die Vereinsversammlung 2021 der IG Steinacker bei der Eberhard Bau AG, Steinackerstrasse 56 in Kloten statt. In den nächsten Tagen werden Sie die entsprechenden Unterlagen erhalten. Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme. Wann unsere Serie des Feierabend-Biers weitergehen wird, machen wir von interessanten Themen und entsprechenden Fachreferaten abhängig und werden Sie frühzeitig über nächste Events informieren.


Fragen der Mitglieder Haben Sie offene Punkte oder Wünsche an die IG? Dann richten Sie diese am besten per Mail an den IG-Präsidenten Men Keller (men.keller@lagerhaus-areal.ch) und/oder den Geschäftsführer Joris Van Wezemael (joris.vanwezemael@ivo.swiss). Wir beantworten diese dann gerne jeweils im kommenden Newsletter schriftlich.

Men Keller, Präsident IG Steinacker 1. März 2022

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