Gastbeitrag von Guido Hirzel, VBG (Mitglied Projektleitung)
Vom 7. September bis zum 6. Oktober 2020 liegt das Infrastrukturkonzessionsgesuch für die Verlängerung der Glattalbahn öffentlich auf.
Die Infrastrukturkonzession ist notwendig, damit die VBG grundsätzlich die Neubaustrecke bis ins Gebiet Grindel bauen und betreiben kann. Zum Verfahren gehört unter anderem die öffentliche Auflage des Gesuchs. Es handelt sich um einen verwaltungsrechtlichen Akt, bei welchem der Bundesrat schliesslich die Konzession erteilt. Dabei wird geprüft, ob ein öffentliches Interesse am Bau und Betrieb der Infrastruktur besteht und keine wesentlichen öffentlichen Interessen, namentlich der Raumplanung, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes oder der nationalen Sicherheitskooperation, der Konzessionserteilung entgegenstehen.
Die öffentliche Auflage sieht die Möglichkeit zur Stellungnahmen, aber keine Rechtsmittelmöglichkeiten vor. Letztere sind dem späteren Plangenehmigungsverfahren vorbehalten. (vgl. Publikation im Amtsblatt)

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